Neue Regelungen an der Uniklinik Düsseldorf betreffen auch die Besuchszeiten, jetzt von 14:00 bis 18:00 Uhr

UKD: Besucher:innen müssen ab Samstag unabhängig vom Impfstatus getestet sein

Testzentrum Oberbilker Markt/ Foto © Alexandra Scholz Marcovich

Testzentrum Oberbilker Markt/ Foto © Alexandra Scholz Marcovich

Besucher:innen müssen unabhängig vom Impfstatus getestet sein: Diese Regelung gilt ab Samstag, 12. Februar, an der Uniklinik Düsseldorf. Das bedeutet, dass an den 13 Kontrollpunkten künftig ausschließlich kontrolliert wird, ob ein aktueller (max. 24 Stunden zurückliegender) negativer Antigentest oder PCR-Test (max. 48 Stunden) eines zugelassenen Testzentrums vorliegt. Der Testnachweis wird mit einem amtlichen Lichtbilddokument (z.B. Personalausweis) abgeglichen. Grund für die Anpassung der Regelungen ist das aktuell massive Infektionsgeschehen.

Testmöglichkeiten gibt es unter anderem direkt auf dem UKD-Gelände: Eine Online Terminvereinbarung ist hier möglich: https://cov-21.de/. Eine Übersicht der Stadt Düsseldorf über weitere Testzentren gibt es hier: https://corona.duesseldorf.de/schnelltest

Besuche dürfen künftig ausschließlich zwischen 14:00 und 18:00 Uhr erfolgen und sind wie folgt geregelt:
  • Maximal ein Besuch pro Tag
  • Maximal ein Besuch gleichzeitig pro Patientenzimmer
  • Maximal eine Stunde pro Patient:in und Tag

Für besonders sensible Bereiche (z.B. Intensivstationen, Palliativmedizin) gelten gegebenenfalls abweichende Regelungen für Besuche, ebenso in der Geburtshilfe (www.uniklinik-duesseldorf.de/geburtshilfe) und der Kinderklinik. Hier ist eine vorherige Abstimmung sinnvoll. Auch für die Begleitung sterbender Patientinnen und Patienten können nach Rücksprache mit dem Personal vor Ort gesonderte Regelungen greifen.

Patient:innen und Begleitpersonen, die das UKD aufgrund einer planbaren Behandlung aufsuchen, wird ebenfalls dringend ein Vorab-Test empfohlen. Auch für sie findet eine Kontrolle statt. Sie erhalten ein Kennzeichnungsarmband, wenn sie den geforderten Nachweis erbringen können. Selbstverständlich werden alle Patient:innen unabhängig vom Immun- und Teststatus behandelt.

Patient:innen, die einen Termin in der Klinik haben, dürfen nur von höchstens einer Person begleitet werden, wenn dies zur Hilfestellung notwendig ist. Auch Begleitpersonen wird dringend ein Vorab-Test empfohlen.

Als Zeichen der korrekt erfolgten Registrierung erhalten die Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen ein tagesaktuell wechselndes Registrierungs-Bändchen. Ohne gültiges Registrierungs-Bändchen erhalten Besucher:innen keinen  Zutritt zu den Stationen und Gebäuden des UKD. Verstöße gegen diese Regeln – und damit gegen die Coronaschutzverordnung – können als Ordnungswidrigkeiten mit hohen Geldstrafen belegt werden.

Für ambulante Patientinnen und Patienten, die Ambulanzen mit separaten Zugängen aufsuchen, sowie etwaige Begleitpersonen dieser Patien:innen findet die Überprüfung des Testnachweises an den Anmeldungen der Ambulanzen statt.