Testmöglichkeiten gibt es unter anderem direkt auf dem UKD-Gelände: Eine Online Terminvereinbarung ist hier möglich: https://cov-21.de/. Eine Übersicht der Stadt Düsseldorf über weitere Testzentren gibt es hier: https://corona.duesseldorf.de/schnelltest
Besuche dürfen künftig ausschließlich zwischen 14:00 und 18:00 Uhr erfolgen und sind wie folgt geregelt:
- Maximal ein Besuch pro Tag
- Maximal ein Besuch gleichzeitig pro Patientenzimmer
- Maximal eine Stunde pro Patient:in und Tag
Für besonders sensible Bereiche (z.B. Intensivstationen, Palliativmedizin) gelten gegebenenfalls abweichende Regelungen für Besuche, ebenso in der Geburtshilfe (www.uniklinik-duesseldorf.de/geburtshilfe) und der Kinderklinik. Hier ist eine vorherige Abstimmung sinnvoll. Auch für die Begleitung sterbender Patientinnen und Patienten können nach Rücksprache mit dem Personal vor Ort gesonderte Regelungen greifen.
Patient:innen und Begleitpersonen, die das UKD aufgrund einer planbaren Behandlung aufsuchen, wird ebenfalls dringend ein Vorab-Test empfohlen. Auch für sie findet eine Kontrolle statt. Sie erhalten ein Kennzeichnungsarmband, wenn sie den geforderten Nachweis erbringen können. Selbstverständlich werden alle Patient:innen unabhängig vom Immun- und Teststatus behandelt.
Patient:innen, die einen Termin in der Klinik haben, dürfen nur von höchstens einer Person begleitet werden, wenn dies zur Hilfestellung notwendig ist. Auch Begleitpersonen wird dringend ein Vorab-Test empfohlen.
Als Zeichen der korrekt erfolgten Registrierung erhalten die Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen ein tagesaktuell wechselndes Registrierungs-Bändchen. Ohne gültiges Registrierungs-Bändchen erhalten Besucher:innen keinen Zutritt zu den Stationen und Gebäuden des UKD. Verstöße gegen diese Regeln – und damit gegen die Coronaschutzverordnung – können als Ordnungswidrigkeiten mit hohen Geldstrafen belegt werden.
Für ambulante Patientinnen und Patienten, die Ambulanzen mit separaten Zugängen aufsuchen, sowie etwaige Begleitpersonen dieser Patien:innen findet die Überprüfung des Testnachweises an den Anmeldungen der Ambulanzen statt.