Erhebliche Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung und Alkoholeinfluss
Kurz vor dem 01:00 Uhr fiel der Polizei ein Kleinwagen auf, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit die Mecumstraße entlangfuhr. Die durchgeführte Lasermessung bestätigte den Verdacht: Der Fahrer war mit 113 km/h unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Beamten nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung fest, sondern bemerkten auch einen deutlichen Alkoholgeruch beim Fahrer. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert, der weit über dem erlaubten Limit liegt.
Verdacht auf Drogenkonsum
Die Situation des Fahrers verschärfte sich durch seine früheren Aussagen und das Ergebnis der Überprüfungen. Trotz der Behauptung, seit etwa 18 Jahren keine Drogen mehr konsumiert zu haben, ergaben die Ermittlungen, dass bereits eine Woche zuvor eine Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss gegen ihn vorlag. Auch am Abend des Vorfalls hegte die Polizei den Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum, was eine Blutentnahme zur Folge hatte.
Konsequenzen und laufende Ermittlungen
Der Vorfall zog erhebliche Konsequenzen nach sich: Neben einem drohenden Bußgeld von 560 Euro wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung stehen dem Fahrer ein Fahrverbot und eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol- und Drogeneinfluss bevor. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.