"Mit der zügigen Umsetzung des Projekts 'Grünpfeil für den Radverkehr' bringen wir frischen Wind an die Ampelkreuzungen der Stadt. Dieses Verkehrszeichen kann die Wartezeiten an Ampeln für Radfahrende erheblich reduzieren. Unser Ziel ist es, bis Ende 2023 an allen geeigneten signalisierten Rechtsabbiegemöglichkeiten den Fahrrad-Grünpfeil zu installieren. Damit wird Düsseldorf als eine der ersten deutschen Großstädte den Grünpfeil flächendeckend einführen", betonte Mobilitätsdezernent Jochen Kral bei der Vorstellung des 100. Grünpfeils für Radfahrer an der Königsallee.
Passend dazu informierten die Stadtverwaltung und die Verkehrwacht vor Ort über den sicheren Umgang mit dem Grünpfeil.
Seit Jahresbeginn arbeitet die Stadt daran, den im Rahmen politischer Beschlüsse gefassten Plan umzusetzen und den Grünpfeil für Radfahrende in Düsseldorf flächendeckend zu etablieren. Ein vorausgegangener, umfangreicher Pilotversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte zuvor bestätigt, dass der Grünpfeil die Sicherheit der Radfahrenden sowie der anderen Verkehrsteilnehmenden nicht beeinträchtigt oder gefährdet.
Die Standorte für den Grünpfeil werden in Düsseldorf sorgfältig ausgewählt. Sie müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschrieben sind. Vor Ort muss besonders geprüft werden, ob "gute Sichtbeziehungen" vorhanden sind. Die Überprüfung von mehr als 650 Ampelanlagen in der Stadt war ein notwendiger und zeitintensiver Schritt. Danach konnten schon mehr als 100 Kreuzungen identifiziert werden, an denen einer oder mehrere der Grünpfeile sicher angebracht werden können. Aufgrund der bisherigen Ergebnisse wird davon ausgegangen, dass letztlich mehr als 200 solcher Verkehrszeichen für Radfahrer installiert werden können.
Die Installation der Grünpfeile ist bereits weit fortgeschritten. 100 der geplanten Standorte sind inzwischen ausgestattet, darunter acht an der Königsallee und den angrenzenden Seitenstraßen.
Hintergrund: Grünpfeil für Radfahrende
Die Einführung des Grünpfeils für Radfahrende wurde durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Frühjahr 2020 möglich: Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde der Grünpfeil für den Radverkehr als "VZ 721" in den Katalog der Verkehrszeichen aufgenommen. Ein umfangreicher Pilotversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in neun deutschen Großstädten ging dem Projekt voraus.
Düsseldorf hatte sich an diesem Versuch mit den Kreuzungen Prinz-Georg-Straße/Vagedesstraße und Karolingerstraße/Aachener Straße beteiligt. In der Sitzung vom 5. Mai 2021 traf der Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf den mehrheitlichen Beschluss, die Stadtverwaltung mit der regelhaften Einführung des "Grünpfeilschilds mit Beschränkung auf den Radverkehr" (VZ 721) in Düsseldorf zu beauftragen.
Mit der Aufnahme des neuen Verkehrszeichens 721 in den Verkehrszeichenkatalog der StVO Ende 2021 hat der Gesetzgeber die Kriterien für eine verkehrsrechtliche Anordnung auch in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) beschrieben. Diese Kriterien bilden die Grundlage für die erste Bewertung der Anwendbarkeit des Grünpfeils in Düsseldorf.
Allgemeine Regelungen zum Fahrrad-Grünpfeil
Auch wenn der Grünpfeil für Radfahrende das Abbiegen bei "Rot" an einer Ampel erlaubt, gilt es für Radfahrende dennoch einige wichtige Regeln zu beachten:
Zielgruppe: Das Verkehrszeichen Grünpfeil ist ausschließlich für Fahrräder vorgesehen. Motorisierte Fahrzeuge müssen weiterhin bei einer roten Ampel warten.
Anhalten erforderlich: Bevor Radfahrende den Grünpfeil nutzen können, müssen sie vollständig an der Haltelinie vor der Ampel stoppen. Das Anhalten ist vergleichbar mit der Verhaltensweise an einem Stoppschild.
Sicherheitsüberprüfung: Nach dem Anhalten muss sich der Radfahrende vergewissern, dass er beim Abbiegen niemanden gefährdet. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die freigegebenen Verkehrsrichtungen gelegt werden, das heißt, Autofahrer und Fußgänger, die "Grün" haben, müssen beachtet werden und haben Vorrang.
Geschwindigkeitsanpassung: Die Geschwindigkeit beim Abbiegen muss den aktuellen Verkehrsverhältnissen angepasst sein. Zu schnelles Abbiegen kann zu gefährlichen Situationen führen und sollte daher vermieden werden.
Sichtbedingungen: Der Grünpfeil darf nur genutzt werden, wenn eine ausreichende Sichtweite gegeben ist. Bei schlechten Sichtverhältnissen, etwa durch Nebel oder starken Regen, sollte auf die Nutzung verzichtet werden.
Beachtung anderer Verkehrszeichen: Obwohl der Grünpfeil das Abbiegen bei Rot erlaubt, sind andere Verkehrszeichen und -regeln, insbesondere die Vorfahrtsregelungen, unbedingt zu beachten.
Richtiges Verhaltensweise am "Grünen Pfeil für den Radverkehr"
Der "Grüne Pfeil für den Radverkehr" ist ein reguläres Verkehrszeichen. Um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, ist dies die korrekte Vorgehensweise für Radfahrende:
- Anhalten: Zeigt die Ampel Rot, müssen die Radfahrer an der Haltelinie anhalten.
- Umschauen: Nach dem Anhalten ist es wichtig, die Kreuzung zu überprüfen. Radler müssen sicherstellen, dass durch ihr Abbiegen niemand gefährdet wird, besonders Querverkehr und Fußgänger.
- Abbiegen: Erst wenn klar ist, dass die Verkehrssituation es erlaubt und keine Gefahr besteht, dürfen Radfahrer – selbst bei einer roten Ampel – rechts abbiegen.