Für die Sicherheit der Feiernden entlang der Umzugsstrecken richtet die Landeshauptstadt umfangreiche Straßensperrungen ein. Ergänzt werden diese Sperrungen durch die Einrichtung von Halteverbotszonen entlang der Zugstrecken und die Verlegung von Taxihalteplätzen, wie etwa am Burgplatz.
Autoverkehr
Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Innenstadt an den genannten Tagen möglichst weiträumig umfahren, da auch die Erreichbarkeit der Parkhäuser teilweise eingeschränkt ist. Die Zufahrt zur Altstadt und Carlstadt ist zudem nur mit einer speziellen Durchfahrtsberechtigung möglich, um unnötigen Parksuchverkehr zu reduzieren. Die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten dazu ein separates Schreiben von der Landeshauptstadt.
Radverkehr
Während der Karnevalstage kann es auch zu Einschränkungen für den Radverkehr kommen. Aus diesem Grund ist die Fahrtachse über Rheinwerft, Schlossufer sowie den Burgplatz für Fahrradfahrende an Altweiber, Donnerstag, 27. Februar, nicht nutzbar. Radfahrende werden an diesem Tag über die Radumleitungsrouten U61 (Fahrtrichtung Norden) und U62 (Fahrtrichtung Süden) umgeleitet. An den übrigen Karnevalstagen ist die Nord-Süd-Achse für Fahrradfahrende am Rhein entlang befahrbar. Am Samstag, 1. März, kann es beim Kinder- und Jugendumzug durch die Aufstellfläche am Rheinufer zu temporären Einschränkungen kommen. Für diesen Zeitraum von maximal zwei Stunden ist kein Umleitungskonzept vorgesehen.
Kinder- und Jugendumzug
Am Karnevalssamstag, 1. März, beginnen die Sperrungen gegen 12 Uhr zur Aufstellung des Kinder- und Jugendumzuges. Durch den Zugweg vom Rheinufer über die Altstadt und Carlstadt bis zur Auflösung an der nördlichen Königsallee kommt es zu temporären Sperrungen. Zur Umfahrung der temporären Sperrungen können folgende Strecken genutzt werden: Rheinufertunnel, Maximilian-Weyhe-Allee, Haroldstraße/Graf-Adolf-Straße, Berliner Allee/Kö-Bogen-Tunnel (Fahrbeziehung Nord-Süd). Die Aufhebung der Sperren und die Freigabe des öffentlichen Straßenraums erfolgt in enger Kooperation mit der Polizei Düsseldorf und richtet sich nach dem vor Ort festgestellten Besucheraufkommen, der Auflösung des Kinder- und Jugendumzuges und der Reinigung der Straßen.