KombiTicket: Eintrittskarte gilt als Fahrschein
Die Fans sollten das Auto am besten zu Hause lassen, denn
wer eine Eintrittskarte zum Konzert hat, braucht in Bus und Bahn keinen Fahrschein zu lösen. Die Eintrittskarten sind KombiTickets und gelten für die Hin- und Rückfahrt in der Preisstufe D, Region Süd, im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Die Fahrgäste können sie bis 3 Uhr nachts in allen Bussen und Bahnen, auch in S-Bahnen, RB- und RE-Zügen, nutzen. Die KombiTickets gelten nicht in Zügen des Fernverkehrs (z. B. ICE oder IC).