Bei den Polizisten handelte es sich um einen 26 und 21- jährigen Mann. Der 26-Jährige habe unter anderem im Februar 2020 eine Hitler-Darstellung geteilt. Außerdem habe er eine weitere Adolf Hitler Darstellung außerhalb der Chat-Gruppe an einen Dritten versendet.
Der 21-Jährige habe 2019 im Alter von 17-Jahren ebenfalls in mehreren Nachrichten Menschen jüdischen Glaubens und Menschen mit dunkler Hautfarbe abgewertet, indem er rassistische und antisemitische Dateien in Chats der Polizeischule geschickt habe.
Beide Männer reicht Klage gegen ihre Entlassung ein, allerdings ohne Erfolg.
Der Richter lehnte am Dienstag beide Klagen ab, da ihre tiefgreifende Charakterschwäche mit den Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst nicht vereinbar wären. Gerade von Polizeibeamten sei es zu erwarten, dass ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die ihr Beruf fordert.
Der Richter sprach von „menschenverachtenden Aussagen“.