Wer hat Anspruch auf den Schlüssel?
Der Schlüssel wird ausschließlich an Menschen ausgehändigt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn
- das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
- oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten ist.
Bezugsberechtigt sind weiterhin:
- schwer/außergewöhnlich Gehbehinderte;
- Rollstuhlfahrer;
- Stomaträger;
- Blinde;
- Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen;
- an Multipler Sklerose,
- Morbus Crohn,
- Colitis ulcerosa Erkrankte und
- Menschen mit chronischer Blasen-/Darmerkrankung.
Der ärztliche Nachweis wird immer dann als ausreichend angesehen, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann.
Wo gibt es den Schlüssel?
Ein Schlüssel ist in der Geschäftsstelle des KSL.Düsseldorf, Grafenberger Allee 368 (5. Etage, Aufzug vorhanden), 40235 Düsseldorf, abzuholen.
Ein Versand erfolgt nicht.
Um einen Schlüssel zu erhalten, ist eine vorherige Terminvereinbarung beim KSL.Düsseldorf erforderlich. Telefon: 0211 – 69871320, E-Mail: info@ksl-duesseldorf.de
Es ist ein Unkostenbeitrag von 28,00 Euro zu entrichten. Es kann ausschließlich vor Ort in bar bezahlt werden. Pro leistungsberechtigte Person wird nur ein Schlüssel ausgegeben. Ein Nachweis ist bei Abholung vorzuzeigen.