Die Stadt hatte sich bemüht, das Doppelpunkt D beim Deutschen Marken- und Patentamt schützen zu lassen. Das geht nicht, heißt es aus dem Presseamt. Ein Buchstabe könne nach deutschem Markenrecht nicht geschützt werden. Also wurde jetzt der Antrag zurückgezogen.
Es ist schon verwunderlich, warum dass bei der Einführung des Doppelpunkt- D als „Dachmarke“ der Stadt von der Stadtspitze nicht geklärt wurde. 150.000 Euro sind ja nun keine Peanuts… Ein Anruf beim Markenamt hätte ja die Sache klären können. Zumal es bei der Einführung des Doppelpunkt-D durch die damalige Stadtspitze schon viel Spott und auch Kritik gegeben hatte. Aber mit Kritik muss man ja auch umgehen können….
Nun ist die Dachmarke eingestürzt. Die Stadt darf allerdings den Schriftzug „:Düsseldorf“, wie auf der homepage, weiter ohne Sorge verwenden, denn der ist nach EU-Recht als „Wortbildmarke“ geschützt. Beim europäischen HABM – dem „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“, ist der Schriftzug unter der Nummer 011 60 9096 sozusagen als Düsseldorfer Marke geschützt. Na dann ….
OB Thomas Geisel sieht das Doppelpunkt-D als Dachmarke ohnehin eher sanierungsbedürftig: Er wünscht sich, dass Düsseldorf eher als „dynamische Großstadt voller rheinischer Lebensfreude“ mit einem Logo auftritt, dass dies auch ausdrückt. Schaun mer mal …