Miriam Koch, Amtsleiterin des Amtes für Migration und Integration, macht auf die bisherigen Probleme aufmerksam: "Wir sind uns bewusst, dass die Situation für die Menschen, die eine Ausbildungsduldung anstreben, verändert werden muss und auch innerhalb der Verwaltung organisatorische Verbesserungen stattfinden sollten. Meiner Ansicht nach sind vor allem die Herkunft aus einem sicheren Herkunftsland, die Stichtagsregelung - damit ist gemeint, dass ein Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde - sowie der fehlende Identitätsnachweis die Hauptgründe für eine Ablehnung der beantragten Ausbildungsduldung."
Um Optimierung zu erzielen, soll zukünftig die Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer erweitert werden. Im Rahmen der September-Sitzung des Integrationsrates berichtete Koch zum Beispiel von der Idee, zeitnah sogenannte Mittler der Kammern einzusetzen, die Betroffene bei der Überwindung rechtlicher und bürokratischer Hürden unterstützen.
Unter der neuen E-Mail-Adresse "ausbildungsduldung@duesseldorf.de" können Flüchtlinge einen entsprechenden Antrag stellen. Davon verspricht sich das Amt eine beschleunigte Bearbeitungsdauer. Zudem ist auf der städtischen Internetseite ein hilfreiches Merkblatt zu dem Thema zu finden. Die benötigten Unterlagen, Voraussetzungen, Ausschlussgründe, Kosten sowie weitere Hinweise sind dort übersichtlich zusammengestellt: www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt54/Startseite__Amt_54_/pdf/54-3-Ausbildungsduldung.pdf