Corona-Notbremse für Düsseldorf – Sport-Training für maximal 14-Jährige möglich

Corona-Notbremse für Düsseldorf mit Ausnahmen

Von Jo Achim Geschke |

Düsseldorf Schild Maskenpflicht  / Foto © Jo Achim Geschke
Düsseldorf Schild Maskenpflicht / Foto © Jo Achim Geschke

Düsseldorf Schild Maskenpflicht / Foto © Jo Achim Geschke

Das NRW-Ministerium Gesundheit und Soziales hat am Sonntagabend die Corona-Notbremse für Düsseldorf angeordnet. Sie gilt ab morgigen Dienstag, 13. April. MdL Markus Weske verweist allerdings darauf, dass für Kinder bis zu 14 Jahren Ausnahmen beim Trainieren im Sportverein gelten. Die Stadtverwaltung gab nun am Mittag bekannt, dass sie die in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Testoption anwenden werde.

Damit bleiben Besuche in Kulturinstitute, die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen sowie Einkäufe im Einzelhandel nach vorheriger Terminbuchung, Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit und grundsätzlich nach einem zertifiziertem, negativen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) zunächst weiterhin möglich.

Die Allgemeinverfügung zur Testoption der Stadt ist bis zum Ende der Gültigkeit der Landesverordnung befristet (zunächst 18. April 2021). Die entsprechende Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist erteilt.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller:

"Mit unseren 288 Teststationen im Stadtgebiet erfüllen wir alle Voraussetzungen, die ausdrücklich vorgesehene Testoption in Kraft zu setzen. Wir werden die Situation täglich anhand des Infektionsgeschehens und der Lage in den Kliniken überprüfen.“

MdL Markus Weske, sportpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, betont, dass die Einschränkung von 20 auf nur 10 Kinder mit zwei Aufsichtspersonen zum Training „vernünftig“ sei. Verärgert ist Sportpolitiker Weske aber „über die mindestens verwirrende Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung“ auch bei diesem Thema: „Einen Hinweis auf die Möglichkeit, bis zu zehn Kinder draußen weiterhin zu trainieren, sucht man in den Pressestatements der Staatskanzlei vergeblich. Es kann nicht die Aufgabe der vielen ehrenamtlichen Engagierten in den Sportvereinen sein, alle zehn Tage 24 Seiten Coronaschutzverordnung durchzuarbeiten. Solche Versäumnisse und handwerklichen Fehler sind ein echtes Ärgernis!“

Kommentar:

Führende Wissenschaftler der Aerosolforschung haben bereits in Richtung der Politik klar gemacht, dass die Infektion mit dem Virus vor allem in Innenräumen abläuft. Die Infektionsgefahr im Freien sei ziemlich gering. Heißt: Es muss eine verpflichtende Testung in Betrieben geben, denn viel zu wenig Betriebe und Unternehmen setzen bekanntlich auf Home-Office.

Die Erkenntnisse der Wissenschaftler und ihre Empfehlungen machten einen deutlichen und klaren „Lockdown“ nötig. Mit rigorosen Einschränkungen für kurzer Zeit, nach dem Vorbild von Portugal, könnte beispielweise Düsseldorf und NRW seine Inzidenzzahl und vor allem den R-Wert senken, also die Zahl darüber, wie viele Andere ein Infizierter ansteckt. Die muss deutlich unter 1 liegen, damit die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird.

Öffnungen bringen nicht weiter, auch eingeschränkte Öffnungen nicht. Nur um Unternehmen zu beglücken, damit sie weiter machen können wie bisher, gefährdet Menschen. Und Wähler:innen sind nicht zufrieden, wenn sie ein bisschen mehr shoppen können: Umfragen zeigen, dass die Mehrheit für mehr Einschränkungen ist, damit die Corona-Pandemie schneller aufhört. Heißt: Es hätten schon viel früher Läden und Institutionen geschlossen werden müssen. Übrigens: die meisten städtischen Ämter sind für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich.

 

Die „Notbremse“ – Bestimmungen des Landes:

  • Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
  •  Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bezüglich Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen, etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage, etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, etc. ist wieder untersagt.
  • Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten, etc. ist wieder untersagt.