Die aus mehreren Experten bestehende Fachjury sieht durchaus das Potenzial, zur Zeit aber noch keinen ausreichenden „Outstanding Universal Value” (außergewöhnlichen universellen Wert) des Denkmals der Industriegeschichte. Einer der Gründe für die Entscheidung ist, dass es in Berlin und Frankfurt noch größere Bestände an Gaslaternen gibt. Das wird sich aber in den nächsten Jahren ändern, denn in diesen Städten ist der großflächige Abriss der Gaslaternen bereits beschlossen.
NRW-Landesjury empfiehlt erneute Antragstellung bei der nächsten Runde
Gaslaternen: Noch nicht außergewöhnlich genug für UNESCO-Weltkulturerbe
Die Düsseldorfer Gaslaternen haben es dieses Mal leider noch nicht geschafft, auf die Antragsliste des Landes Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme in die Tentativliste zum UNESCO-Welkulturerbe zu kommen.
Der von den Düsseldorfer Jonges gemeinsam mit der Initiative Düsseldorfer Gaslicht ausgearbeitete Antrag ist grundsätzlich auf positive Resonanz gestoßen. Das federführende Heimatministerium NRW hat deshalb auch angeboten, bei einer erneuten Antragstellung in einigen Jahren mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
„Wir sind zwar ein wenig enttäuscht, freuen uns aber sehr darüber, dass die Fachjury unseren Gaslaternen grundsätzlich das Potenzial zuerkannt hat, in die Liga des UNESCO-Weltkulturerbes aufzurücken. Das Ziel werden wir also nicht aus den Augen verlieren,” kommentierte Jonges-Bass Wolfgang Rolshoven die Nachricht.
„Die grundsätzliche Einschätzung der Jury ist eine Bestätigung unserer Arbeit und gleichzeitig ein Signal an den Stadtrat, dass seine Entscheidung zum Erhalt eines großen Teils der Gasbeleuchtung richtig war,” stellte Lutz Cleffmann für die Initiative Düsseldorfer Gaslicht fest.
Auszug:
3.2 Bewertung durch die Fachjury
Das nominierte Gut ist zweifellos ein Zeugnis der technischen und urbanen Entwicklung im 19./20. Jahrhundert. Die Düsseldorfer Gasbeleuchtung ist daher zu Recht in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Düsseldorf eingetragen. Ein universeller Zeugniswert dürfte aber angesichts der zahlreichen Sachzeugen der städtischen Gasbeleuchtung in anderen Städten (z.B. Berlin) schwer darstellbar sein, selbst wenn diese momentan durch Entwicklungsdruck in ihrem Bestand bedroht sind.
Die für den Betrieb der Gasbeleuchtung notwendige Infrastruktur wie Gasometer und Leitungsnetze sowie weitere Einsatzbereiche (Kulturbauten, Industriebetriebe etc.) sind unverzichtbare Merkmale einer Nominierung, die eine wahrnehmbare Lücke auf der Welterbeliste schließen könnte. Sie sind nicht Teil des vorliegenden Antrags.
Chancen für eine positive Evaluierung auf Bundesebene werden zum gegenwärtigem Zeitpunkt nicht gesehen. Dennoch ist die Jury der Ansicht, dass die Düsseldorfer Gasbeleuchtung bei einer entsprechenden gründlichen und fachlich betreuten Überarbeitung, die den Welterbekriterien und -anforderungen deutlich besser gerecht werden müsste, durchaus das Potential zur Welterbe-Fähigkeit besitzt. Dafür empfiehlt die Jury nicht nur eine Einbeziehung der noch vorhandenen Sachzeugen der gesamten zugehörigen technischen Infrastruktur des Systems der Gasbeleuchtung, sondern auch eine Auswahl und Reduzierung auf solche Bereiche des Systems, die qualitativ für die technologische Entwicklung des Systems im Verlauf seiner Entstehung und Entwicklung beispielhaft sind.