"Kleingärten sind gerade in einer Großstadt wie Düsseldorf für die Menschen ein wichtiger Rückzugsort. Diesen wollen wir den Betroffenen zurückgeben", sagt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. "Daher unterstützt die Stadt aktiv den Wiederaufbau der städtischen Kleingartenanlagen und wird einen Beitrag leisten, um die entstandenen Schäden der Unwetterkatastrophe abzumildern."
So soll den betroffenen Vereinen in Abhängigkeit von den jeweiligen Schäden der Pachtzins und die Grundsteuer für das Jahr 2021 teilweise oder ganz erlassen werden.
Das Gartenamt hat die städtischen Kleingartenvereine durch die Kostenübernahme für die Sperrmüllabholung bereits unterstützt. Bei Bedarf sind auch Container für die Entsorgung von Grünabfällen seitens des Gartenamtes bereitgestellt worden. Da durch die Überflutungen teilweise massive Wegeschäden entstanden sind, wird das Gartenamt auch hier die städtischen Vereine durch Materialgestellung und, falls erforderlich, durch die Beauftragung von Firmen für die Wiederherstellung einschließlich Kostenübernahme unterstützen.
Auf Antrag wird die Stadt den Erlass der Grundsteuer für die betroffenen städtischen Kleingärten wohlwollend prüfen. Dieser kann formlos unter dem Betreff "Hochwasserschäden Kleingartenvereine" über den Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e. V. an das städtische Gartenamt gesandt werden.
Verlauf der Krise: Historischer Höchststand der Düssel und Hochwasser in Gerresheim.