Die Tretroller dürfen nur noch auf sechs eigens dafür eingerichteten Flächen abgestellt werden

Neue Regeln schränken E-Scooter-Parken auf der Kö ein

Sechs Parkflächen sind entlang der Königsallee eingerichtet worden. Das so genannte Free-Floating, also das Abstellen der Fahrzeuge nahezu überall im öffentlichen Raum, ist auf der Königsallee ab sofort aufgehoben

Sechs Parkflächen sind entlang der Königsallee eingerichtet worden. Das so genannte Free-Floating, also das Abstellen der Fahrzeuge nahezu überall im öffentlichen Raum, ist auf der Königsallee ab sofort aufgehoben © Landeshauptstadt Düsseldorf - Uwe Schaffmeister

Ab sofort gelten auf der Königsallee für E-Scooter und sonstige Kleinfahrzeuge neue Parkregeln. Die Elektro-Tretroller können dort nur noch auf sechs eigens dafür eingerichteten Flächen abgestellt werden. Das so genannte Free-Floating, also das Abstellen der Fahrzeuge nahezu überall im öffentlichen Raum, ist dort ab sofort aufgehoben. Die Abstellflächen sind zusätzlich mit Informationstafeln ausgestattet worden, die in deutscher und englischer Sprache auf die veränderten Parkbestimmungen für die E-Scooter aufmerksam machen.

"Im Mobilitätssektor müssen die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer ernst genommen und in gute Lösungen überführt werden. Wir sind in der Landeshauptstadt auf einem guten Weg. Mit den Sharingstationen auf der Kö haben wir einen wichtigen Meilenstein hin zu einer umweltfreundlichen Mobilität erreicht. Auch werden wir mit einer Aufklärungskampagne die E-Scooter-Fahrenden nun verstärkt informieren und auf die korrekten Verhaltensweisen am Lenker hinweisen", betonte Mobilitätsdezernent Jochen Kral. "Ich freue mich auf den Moment, wenn das Stationsnetzwerk in der Innenstadt vollständig umgesetzt ist."

Parallel zur Etablierung der neuen Parkregeln ist die Kommunikation in dem Zusammenhang optimiert worden. Eine neue Webseite www.sharingstation.de bietet den Besuchern und Anwohnern der Stadt die Möglichkeit, sich über das neue Parksystem zu informieren. Die Webseite umfasst eine Übersichtskarte mit den bereits gebauten und in Planung befindlichen Sharingstationen. Darüber hinaus soll mit Hilfe der Webseite für Aufklärung gesorgt und über die geltenden, gesetzlichen Bestimmungen zur Nutzung von Mikromobilen wie E-Scootern nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgeklärt werden. Häufig sind diese nicht oder nur unzureichend bekannt. Zudem steht jedem Düsseldorfer mit dem so genannten Scooter-Melder unter www.scooter-melder.de ein unkomplizierter Kommunikationsweg zur Verfügung, um irregulär abgestellte Fahrzeuge direkt an die in Düsseldorf agierenden Anbieter zu melden und somit die zeitnahe Beseitigung anzustoßen.

Die neuen Parkregeln an der Königsallee hat die Landeshauptstadt gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Königsallee e.V. (IG Kö) und der Bezirksvertretung 1 (Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim) eingeführt. Die IG Kö unterstützt die städtischen Ziele ausdrücklich und war konstruktiver Wegbereiter für die schnelle Umsetzung des neuen Konzepts.

"Die IG Kö möchte einen Beitrag zu einem geordneten Miteinander der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer leisten! Aus diesem Grunde glauben wir, dass die neuen Stationen helfen, die Barrierefreiheit und damit die Attraktivität unserer schönen Straße zu verbessern", erklärte Peter Wienen, Vorsitzender der IG Kö.

Mittlerweile gibt es im Kernstadtgebiet der Landeshauptstadt bereits 36 fest definierte Sharingstationen, angestrebt werden in der Innenstadt 100 solcher Abstellflächen. Diese sind von angrenzenden virtuellen Parkverbotszonen umgeben. Nutzer, die die Mikromobile außerhalb der Stationen parken wollen, werden feststellen, dass dies digital unterbunden wird und nicht möglich ist. Praktisch heißt das, dass der Bezahlvorgang solange weiterläuft, bis das betreffende Leihfahrzeug in einer der vielen neuen Parkzonen abgestellt wird. Dieses System gilt in Düsseldorf für die sogenannte Zone A, ein Teil der Düsseldorfer Innenstadt mit rund 2,8 Quadratkilometer Größe, der besonders stark reguliert ist und von Ordnungskräften der Stadt intensiv kontrolliert wird. In der Zone A sind unter anderem Obergrenzen für E-Scooter in Höhe von maximal 1.800 E-Scooter definiert. Bei gegenwärtig sechs E-Scooter-Anbietern sind also je Anbieter nur noch 300 E-Scooter gleichzeitig verfügbar. Zur Kontrolle der Obergrenzen und zur Beurteilung der neuen Strategie hat die Landeshauptstadt Düsseldorf gemeinsam mit ihrer Mobilitätsgesellschaft Connected Mobility Düsseldorf (CMD) ein Dashboard entwickelt, das die Live-Daten der Mikromobile zu Kontroll- und Statistikzwecken sammelt und auswertet.

E-Scooter-Strategie: Ordnung, Sicherheit und Barrierefreiheit sind wichtige Anliegen der Stadtentwicklung sowie der Mobilitätsplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf

Gerade in der hoch frequentierten Innenstadt kommt es immer wieder zu ärgerlichen oder sogar gefährlichen Situationen, wenn kleine Leihfahrzeuge wie Leihräder, E-Scooter, E-Mopeds oder E-Bikes nicht ordentlich abgestellt werden. Zwar gibt es gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben, doch diese sind den Nutzern häufig nicht bekannt oder werden von diesen ignoriert. Auch ist es in der Praxis schwer zu kontrollieren. Schließlich sind im gesamten Stadtgebiet rund 8.400 E-Scooter rund 2.700 Leihräder und E-Bikes und rund 1.100 E-Roller verfügbar. Gemeinsam mit den Mobilitätsanbietern hat die Landeshauptstadt Düsseldorf daher eine Strategie erarbeitet, die vorgibt, dass in Zukunft das Free-Floating, also das Abstellen der Fahrzeuge nahezu überall im öffentlichen Raum, in der Düsseldorfer Innenstadt aufgehoben wird.

Stattdessen werden durch die Landeshauptstadt, mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen, festdefinierte Abstellflächen für die Mikromobile gebaut und in Betrieb genommen. Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat dieser neuen Strategie seine Zustimmung im Dezember 2021 erteilt. Im Abstand von jeweils rund 150 Metern wird ein Netzwerk von rund 100 Abstellflächen aufgebaut, die in Düsseldorf "Sharingstationen" heißen. Die Sharingstationen sind im Regelfall 7 bis 10 Meter lang und werden bevorzugt in Längsparkständen errichtet, weil die Fahrzeuge dann ordentlicher in den Stationen parken und von den Nutzern leichter zu entleihen oder rückzugeben sind.

Sharingstationen

Sharingstationen bieten für die Nutzer dieser Mobilitätsform viele Vorteile. Einer der Vorteile ist, dass die gesamte Reisekette planbarer und zuverlässiger wird. Im Gegensatz zum ungeordneten Abstellen, bei dem Mikromobile im Umfeld des Startpunkts mal verfügbar und mal nicht verfügbar sind, wird durch das Stationskonzept eine Grundversorgung an geteilter Mobilität sichergestellt. Die Stationen werden mit dem ÖPNV zusammengedacht. Der intermodale Umstieg soll attraktiv und planbar werden. Auch für die Mobilitätsanbieter bietet das neue System viele Vorteile. So geht unter anderem der Kontroll- und Inspektionsaufwand zurück und der Austausch der Wechselakkus wird kostengünstiger, weil er gebündelter stattfinden kann. Für die Landeshauptstadt ist das neue System Bestandteil der neuen Mobilitätskultur, die unter anderem durch den Verkehrsentwicklungsplan "Mobilitätsplan D" beschrieben wird. Der Umweltverbund soll gestärkt werden und damit die Bedeutung des eigenen Pkw für die innerstädtische Mobilität zurückgehen.

Irregulär abgestellte E-Scooter

In der Theorie ist das System mit seinen drei Ebenen "definierte Parkflächen", "strenge Vorschriften" und "digitale Überwachung" stimmig und sehr wirkungsvoll. Warum kann es aber dennoch sein, dass Mikromobile irregulär abgestellt werden? Bei den E-Scootern ist dies zum Beispiel der Fall, wenn der Akku leer gefahren wird und der Leihvorgang abrupt automatisch endet. Auch besteht die Möglichkeit des technischen Defekts bei einer laufenden Fahrt. Das kann auch mal in einer Parkanlage sein, obwohl dies per se Orte sind, in denen Mikromobile nicht parken dürfen. Dann sind die Mobilitätsanbieter in der Pflicht, mit ihren Scouts und Rangern so schnell wie möglich die Ordnung wieder herzustellen. Auch dort gibt das Dashboard wertvolle Hinweise.