Interessierte sind am 2. März und am 16. März eingeladen mitzugehen

Öffentliche Gewässerschau an Pillebach und Fliethbach

Der Pillebach ist ein ca. 6,5 km langer Bach, der von der Quelle in Ludenberg bis zur Mündung in die nördliche Düssel in Gerresheim das Düsseldorfer Stadtgebiet nicht verlässt. Interessierte sind herzlich eingeladen, an den Gewässerschauen teilzunehmen © Landeshauptstadt Düsseldorf/Marcel Neuhaus

Der Pillebach ist ein ca. 6,5 km langer Bach, der von der Quelle in Ludenberg bis zur Mündung in die nördliche Düssel in Gerresheim das Düsseldorfer Stadtgebiet nicht verlässt. Interessierte sind herzlich eingeladen, an den Gewässerschauen teilzunehmen © Landeshauptstadt Düsseldorf/Marcel Neuhaus

Im Düsseldorfer Osten, am Pillebach und am Fliethbach, finden am Mittwoch, 2. März, und am Mittwoch, 16. März, die nächsten Gewässerschauen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz statt. Als "Gewässerschau" wird die Besichtigung und Begehung eines Gewässers, der Ufer und des für die ökologische Funktion notwendigen Umfeldes durch Fachleute und Öffentlichkeit bezeichnet.

Die Gewässerschau ist öffentlich, es ist allen Interessierten gestattet teilzunehmen. Am Mittwoch, 2. März, wird das Gebiet zwischen Ludenberg und Gerricusstraße besichtigt. Treffpunkt ist um 9 Uhr am Regenrückhaltebecken In der Flieth in Knittkuhl. Am Mittwoch, 16. März, findet die Begehung zwischen der Gerricusstraße und der Mündung in die Nördliche Düssel statt. Treffpunkt ist der Schützenplatz an der Gerricusstraße in Gerresheim, ebenfalls um 9 Uhr.

Amtliche Gewässerschauen sollen Missstände aufdecken und deren Beseitigung zeitnah einleiten. Ein beispielhafter Missstand wäre die illegale Lagerung von wasser- und naturgefährdenden Stoffen. Auch die ordnungsgemäße Unterhaltung des Gewässers wird im Rahmen einer Gewässerschau überwacht. Bei der Landeshauptstadt Düsseldorf kümmert sich der Stadtentwässerungsbetrieb als Unterhaltungspflichtiger unter anderem um den Pillebach und den Fliethbach. Aufsichtsbehörde ist das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, das durch das Landeswassergesetz verpflichtet ist, Gewässerschauen an den in Düsseldorf liegenden Fließgewässern durchzuführen.

"Wir möchten die Anlieger darauf aufmerksam machen, dass es für die Gewässerschau notwendig sein kann, Privatgrundstücke zu betreten", sagt Umweltamtsleiter Thomas Loosen. "Dazu ist die zuständige Behörde laut § 101 des Wasserhaushaltsgesetzes berechtigt. Wir bitten um Verständnis und versichern, Beeinträchtigungen so gering wie eben möglich zu halten. Interessierte sind herzlich eingeladen, an den Gewässerschauen teilzunehmen."

Für die Anreise zum Treffpunkt sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Wetterangepasste Kleidung und Schuhwerk werden empfohlen. Es sind die dann geltenden Corona-Regeln zu beachten. Aktuelle Informationen lassen sich kurz vor den Terminen unter www.duesseldorf.de/umweltamt/gewaesserschau nachlesen.