Die Polizei untersagte den Rechtsradikalen, ab der Scheurenstraße weiter über die Adersstraße zu ziehen, sie müssen über die Scherenstraße zurück zum Stresemannplatz, Karlstraße, Friedrich-Ebert-Straße zum Hauptbahnhof.
Zum einen sei es am Mintropplatz zu Ausschreitungen von Teilnehmern gegen Polizeibeamte gekommen. Beim Aufmarsch kam es udem vergangenen Montag, so die Polizei, zu Rufen wie „Wir wollen keine Salafisten-Schweine“ und „Abschaum“. Bereits am 23. Februar habe es dort ähnliche Rufe gegeben, darauf habe die Polizei Dittmer hingewiesen. Bereits am vorigen Montag habe die Polizei darauf hingewiesen, dass dort ein Gottesdienst stattfinde und die Rufe zu unterlassen seien, weil sie geeignet seien, die Religionsausübung der Gläubigen in der Moschee zu stören. Da Dittmer als Versammlungsleiterin dies nicht beachtet habe, werde sie als Versammlungsleiterin abgelehnt. Außerdem werde der Aufmarsch verkürzt.
Ob Dittmer wie bisher gegen die Einschränkung vor das Verwaltungsgericht zieht, bleibt abzuwarten. Allerdings sieht sich das Verwaltungsgericht mit seiner 18. Kammer immer mehr Kritik ausgesetzt und könnte nach dieser Sachlage durchaus anders entscheiden.