Am gestrigen Montag marschierten rund 70 von staatlicher Seite als zumindest „rechtsextrem unterwanderte“ und rassistische Mitglieder von Dügida an einer Moschee und einer Flüchtlingsunterkunft vorbei. Die Polizei hatte diesen Aufmarsch wie berichtet unterbinden wollen, das Verwaltungsgericht gab dem Einspruch der Dügida aber am späten Nachmittag statt. Eine Entscheidung, die auf breites Unverständnis bei Bürgern – und auch Polizisten - trifft. Nicht nur bei den rund 300 Düsseldorfern zwischen 17 und 67, die gegen Dügida protestierten, oder den Menschen beim „Volksfest“ des Türkeizentrums auf der Graf-Adolf-Straße.
In den Auflagen, die die Polizei schriftlich an Anmelder ausgibt, die diese vor einer Kundgebung verlesen müssen, steht unter anderem : In den Reden dürfe der gesellschaftliche Frieden nicht gestört werden. Gilt das nicht für rassistische und fremdenfeindliche Parolen ?
Es ist zum einen eine juristische Frage: Wenn das Verwaltungs- Gericht abwägen kann (und muss) zwischen dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit und dem der freien Religionsausübung, warum wird dann die Religionsausübung einer Moslemischen Gemeinde eingeschränkt? Wenn es doch Möglichkeiten gibt (siehe vorherige Polizeiauflage) die Versammlungsfreiheit mit einer anderen Route zu erhalten und die freie Religionsausübung so zugleich erhalten beleibt. Wägt die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hier nicht ab? Ist dies nicht ein Fall für das Oberverwaltungsgericht in Münster ?
Zum zweiten ist es aber auch eine Frage der wirtschaftlichen Interessen, die hier geschädigt werden. Wenn Touristen oder Geschäftsreisende Montags durch eine zumindest verunsichernde, vielleicht auch Angst machende Kulisse von Polizisten in voller Montur schreiten müssen, Hotelgäste ihre Unterkunft nicht erreichen, betrifft dies ganz erheblich die heimische Wirtschaft. Denn gerade Beziehungen zu ausländischen Firmen unterliegen psychologischen Momenten, dafür sind Image und vertrauensvolle Atmosphäre nötig. Die ist montags, wenn die Arbeitswoche beginnt, mindestens in der Innenstadt und am Hauptbahnhof nicht mehr vorhanden. Dazu kommt, dass ein Verkehrsunternehmen wie die Rheinbahn stundenlange Behinderungen erfährt. Die sich in Einnahmeverlusten und ebenso in Imageverlusten bei Touristen niederschlägt. Zudem kostet der Einsatz der Polizei Geld und Tausende Überstunden. Und die Absperrgitter sind auch nicht umsonst.
Touristikunternehmen und die heimische Wirtschaft, vom exportorientierten Mittelstand bis zu den Großunternehmen, müssen also eigentlich ganz erheblich gegen diese Aufmärsche von Rechtsgerichteten protestieren.
Der Autor ist kein Jurist. Aber warum setzen sich findige Juristen eigentlich nicht daran, mit einer gemeinsamen Klageschrift vor das OVG zu gehen?
Wollen wir eigentlich, dass das „lachende D“ durch die extremen Rechten eine ganz andere Bedeutung bekommt? Wo bleiben eigentlich die Düsseldorfer, die in den Büros arbeiten, in den Kirchengemeinden, in Werkstätten, Geschäften und Supermärkten ? Wehret den Anfängen, hieß es mal …(Jo Achim Geschke)
„Es ist etwas faul im Staate …“ Hamlet, 1. Akt.