Warnung vor Schwimmen im Rhein und Baggerseen

Schwimmen im Rhein ist lebensgefährlich – schon 12 Menschen aus dem Strom gerettet

Von Jo Achim Geschke |

Wasserschutzpolizei im Einsatz / Foto Jo Achim Geschke

Schwimmen im Rhein ist lebensgefährlich – immer. Am Sonntag soll es wieder schön werden, es kommen ja weder warme Sommertage, vielleicht lassen sich dann wieder Leichtsinnige verführen, im Rhein am Ufer ins Wasser zu waten oder gar im Strom zu schwimmen. Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), DRK Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten." In den vergangenen Jahren wurde der Rhein immer wieder zur Todesfalle. Im Jahr 2016 musste die Düsseldorfer Feuerwehr bereits zwölf Mal zur Personenrettung an den Rhein ausrücken. Zwei Menschen mussten dabei reanimiert werden.

Im Mai 2015 verunglückte ein Mönchengladbacher im Rhein – er starb später in der Uniklinik Düsseldorf. Auch 2014 starben ein Mann im Rhein und einer im Angermunder Baggersee. Die meisten Unfälle dieser Art verzeichnete die Feuerwehr im heißen Sommer 2003 – fünf Menschen kamen dabei ums Leben.

Baden im Rhein ist immer lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an, ein starker Sog entsteht. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Der Sog kann sogar Erwachsene umreißen. Unterschätzt wird hierbei aber auch die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen zurück.

Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in bestimmten Zonen generell verboten. So gelten 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden.

An den bewachten Stränden des Unterbacher Sees ist Baden erlaubt. Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, also für:

• Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
• Suitbertussee
• Fliednersee
• Lambertussee in Kaiserswerth
• Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
• Südpark-See
• Unisee
• Elbsee Süd und Nord

Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRK-Wasserwacht und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln einzuhalten:

• Nie überhitzt ins Wasser gehen,
• nie alkoholisiert schwimmen gehen,
• nie mit vollem Magen ins Wasser gehen,
• nie mit ganz leerem Magen Schwimmen gehen.
 Und:

Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!