Im Mai 2015 verunglückte ein Mönchengladbacher im Rhein – er starb später in der Uniklinik Düsseldorf. Auch 2014 starben ein Mann im Rhein und einer im Angermunder Baggersee. Die meisten Unfälle dieser Art verzeichnete die Feuerwehr im heißen Sommer 2003 – fünf Menschen kamen dabei ums Leben.
Baden im Rhein ist immer lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an, ein starker Sog entsteht. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Der Sog kann sogar Erwachsene umreißen. Unterschätzt wird hierbei aber auch die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen zurück.
Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in bestimmten Zonen generell verboten. So gelten 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden.
An den bewachten Stränden des Unterbacher Sees ist Baden erlaubt. Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, also für:
• Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
• Suitbertussee
• Fliednersee
• Lambertussee in Kaiserswerth
• Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
• Südpark-See
• Unisee
• Elbsee Süd und Nord
Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRK-Wasserwacht und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln einzuhalten:
• Nie überhitzt ins Wasser gehen,
• nie alkoholisiert schwimmen gehen,
• nie mit vollem Magen ins Wasser gehen,
• nie mit ganz leerem Magen Schwimmen gehen.
Und:
Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!