Stephan Schwering, Leiter der Zentralbibliothek und Teil des Social Media Teams der Stadtbüchereien: "Wir haben eine 'Vision 2025'. Diese sieht die neue Zentralbibliothek im KAP1 ganz stark auch als 'Zentrum und Anlaufstelle für die digitale Community' mit entsprechenden Angeboten und Möglichkeiten. Gleichzeitig wollen wir alle Bürgerinnen und Bürger beim Zugang und bei der Teilhabe am digitalen Leben unterstützen. Das ist auch Auftrag von Bibliothek heute."
Bibliothek soll so neu, digital gedacht werden:
Im LibraryLab können sich zum Beispiel auf der zukünftigen Fläche der Zentralbibliothek im KAP1 Gamer, Virtual Reality-Fans und digitale Community treffen. Der Raum lädt mit 3D-Druckern und -scanner, Virtual Reality-Brillen und Spielekonsolen zum Ausprobieren, Entdecken und Selbermachen ein. Zur Musik-, Ton- und Videobearbeitung steht das LibraryLab-Studio zukünfitg bereit. Hier wird produziert, gespielt, kommuniziert und Wissen geteilt. Im Rahmen von Veranstaltungen wird das Team der Zentralbibliothek bei der Nutzung der Ausstattung und der digitalen Medien der Stadtbüchereien unterstützen. Gäste finden zudem in der neuen Zentralbibliothek eine Plattform auf der LibraryLab-Bühne. Bei künftigen "Meetups" werden zum Beispiel digital Interessierte zum Gespräch eingeladen.
Um diese Vision zu erfüllen, hat die Zentralbibliothek schon jetzt vor der geplanten offiziellen Eröffnung Anfang November bekannte Influencer aus Düsseldorf und Socialmedia-affine Nutzerinnen und Nutzer aus dem Netzwerk der Zentralbibliothek als Teil der digitalen Community in die neue Zentralbibliothek im KAP1 eingeladen, um ihnen die Möglichkeiten zur neuen Nutzung der Zentralbibliothek, die digitalen Ideen und die Angebote zur künftigen möglichen Partizipation im LibraryLab vorzustellen.
Unter dem Hashtag "#kap1sneak" wurden die ersten Eindrücke direkt am Abend in den sozialen Netzwerken geteilt.
Hinweis:
Wegen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW galt für alle Teilnehmenden die 3-G-Regel: Ein aktueller negativer Schnelltest, ein vollständiger Impfnachweis oder eine Genesen-Bescheinigung musste vorgelegt werden.