Die Mitteilung des Verwaltungsgerichts weiter: „Dagegen werden die Geschäfte in den Stadtteilen Eller und Gerresheim geschlossen bleiben, denn die dortigen Veranstalter verzichten auf die Durchführung des Weihnachtsmarktes am 1. Advent (Eller) bzw. auf die sonntägliche Ladenöffnung anlässlich des Weihnachtsmarktes (Gerresheim). Die entsprechenden Eilanträge haben sich dadurch erledigt.“
Die Eilanträge der Gewerkschaft Verdi, So das Verwaltungsgericht weiter, „die auf ein Verbot der Ladenöffnung in den Stadtteilen Bilk, Unterbilk, Derendorf, Pempelfort und Oberkassel abzielten, hat das Gericht mit Beschlüssen vom heutigen Tage als unzulässig abgelehnt. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, die Anträge stellten sich als rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes dar. Die in Rede stehende „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Ausnahmen vom Ladenschluss“ stamme vom 15. Februar 2017. Mit den erst am 17. November 2017 eingereichten Anträgen seien nicht nur das Gericht, sondern vor allem auch die Stadt Düsseldorf, der für ihre Antragserwiderung und ergänzende Ermittlungen nur wenige Tage verblieben seien, ohne jegliche Not unter Druck gesetzt worden. Zudem seien die Interessen der Einzelhändler in den betroffenen Stadtteilen gegenüber den Belangen der Gewerkschaft höher zu gewichten; denn diese hätten im Vertrauen auf den Fortbestand der Ordnungsbehördlichen Verordnung bereits Dispositionen getroffen.“
Verdi geht vors Oberverwaltungsgericht
Nachdem das Verwaltungsgericht am 29.11. beschlossen hat, den Antrag auf Untersagung der Sonntagsöffnungen am 3. Dezember in den Stadtteilen Pempelfort, Oberkassel, Bilk, Unterbilk und Derendorf abzulehnen, wird die Gewerkschaft ver.di nun das Oberverwaltungsgericht anrufen. „Es ist unverständlich, dass das Verwaltungsgericht mit Hinweis auf Fristfehler beschlossen hat, die Sonntagsöffnungen zu genehmigen anstatt die Ausnahmekriterien des Bundesverwaltungsgerichtes zu prüfen“, betont Stephanie Peifer, Geschäftsführerin des ver.di-Bezirks Düsseldorf. „Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass diese Ausnahmekriterien nicht gegeben sind und erwarten eine Überprüfung und Entscheidung in der Sache“.
Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichtes kommt es für eine Beschlussfassung über die Zulässigkeit von Ladenöffnungen vor allen Dingen auf die Rechtmäßigkeit der Ladenöffnungen an. „Diese ist hier aber ganz offensichtlich nicht gegeben. Deshalb werden wir das OVG anrufen. Wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass wir uns eine Klage vorbehalten. Die Weihnachtsmärkte können selbstverständlich trotzdem stattfinden. Und unsere Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel sollen auch am Sonntag einen Glühwein trinken können.“ sagt Stephanie Peifer.
Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: 3 L 5528/17 (Pempelfort), 3 L 5529/17 (Derendorf), 3 L 5530/17 (Benrath), 3 L 5531/17 (Gerresheim), 3 L 5533/17 (Bilk), 3 L 5535/17 (Kaisers-werth), 3 L 5536/17 (Unterbilk), 3 L 5542/17 (Oberkassel) und 3 L 5543/17 (Eller)
Kommentar: Sonntags mal Einkaufszettel für Montags schreiben …
Auch wer berufstätig ist, muss heutzutage nicht mehr am Sonntag einkaufen. Viele Supermärkte haben bis 22 Uhr oder gar länger geöffnet. Es ist also eher eine Organisationsfrage des jeweiligen Haushalts. Das Argument, im Ausland seien Geschäfte auch Sonntags geöffnet, zieht aus zwei Gründen nicht: 1)In Frankreich und Italien etwa sind Geschäfte Sonntags offen – aber dafür Montags geschlossen. Auch eine Lösung.
2) Wenn Läden Sonntags geöffnet sind, ist immer die Frage, wie die Angestellten bezahlt werden. Und ob sie dafür einen Ausgleichstag bekommen. Wenn Menschen wie etwa bei H&M nur noch auf Abruf arbeiten, womöglich zehn Stunden / Woche, und dann noch am Sonntag – dann sind das Auswüchse eines ungebremsten Marktfetischismus. Das geht gar nicht in einem sozial orientierten Staat,
Inhaber geführte Läden fühlen sich oft verpflichtet, Sonntags zu öffnen, weil Kunden das wollen. Besser wäre, allen Kunden klar zu machen : Geht nicht – Sie können durchaus wochentags kommen. Ich bin eigentlich sicher, dass Kunden das irgendwann begreifen. Schließlich brauchen auch Inhaber mal ein (relativ) freies Wochenende.
Also: Unterstützen Sie lokale Geschäfte – und gehen Sie Sonntags eher mal ins Museum, oder spazieren. Setzen sich auf eine Bank und schreiben sich auf, was sie am Montag kaufen wollen …
(Autor Jo Achim Geschke mit Material von Verwaltungsgericht und Verdi)