Folgende städtischen Kitas stehen für eine Nutzung durch Eltern zur Verfügung: Hans-Böckler Straße 34 und Sternstraße 35 im Stadtbezirk 1, Altdorfer Straße 10, Höher Weg 6 und Paulusplatz 1 im Stadtbezirk 2, Gurlittstraße 47, Himmelgeister Straße 236, Siegburger Straße 12 und Stahlwerkstraße 2 im Stadtbezirk 3, Stürzelberger Straße 33 im Stadt-bezirk 4, Lünener Straße 1 und Volkardeyer Weg 5 im Stadtbezirk 6, Aloys-Odenthal-Platz 1 im Stadtbezirk 7, Am Hackenbroich 29, Hasseler Richtweg 76 d und Offenbacher Weg 43 im Stadtbezirk 8, Am Köhnen 71, Braunsberger Straße 19 und In der Donk 66 im Stadtbezirk 9 sowie Wittenberger Straße 44 im Stadtbezirk 10.
Voraussetzung für die selbständige Betreuung durch Eltern ist, dass
• die Eltern im eigenen Interesse handeln und dass keine Aufsichtspflicht seitens der Stadt wahrgenommen wird,
• die Eltern in Eigenverantwortung die Gruppen mit Kindern zusammenstellen und
• der Nutzungsvertrag von einem Elternteil als verantwortlichen Vertragsnehmer unterzeichnet wird. Im Vertrag sind die Haftungsbedingungen festgelegt.
Das Öffnen und Schließen der Kita geschieht durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Eltern, die diese Aufgabe übernehmen möchten, wenden sich bitte an die bekannte Rufnummer des i-Punktes Familie: 89-98870. Der i-Punkt ist ab 7.30 Uhr telefonisch erreichbar.
22 der insgesamt 101 städtischen Kindertagesstätten waren am Montag, 1. Juni, in der Landeshauptstadt Düsseldorf streikbedingt geschlossen. In 35 weiteren Einrichtungen wurd nur ein Notdienst gefahren, das heißt, dort können heute nur 807 Kinder betreut werden. In diesen 57 Einrichtungen stehen normalerweise rund 3.690 Betreuungsplätze zur Verfügung. Insgesamt 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (216 Vollzeitkräfte und 54 Teilzeitkräfte) befinden sich in den Kindertagesstätten im Ausstand.
290 Kinder wurden in den vergangenen Tagen bereits über den i-Punkt Familie in Notplätze vermittelt. Insgesamt 281 Eltern hatten sich bis einschließlich Freitagnachmittag dort gemeldet und in den meisten Fällen konnte Hilfestellung gegeben werden. Notplätze bedeutet, dass Kinder, die anderweitig nicht untergebracht werden können, im Rahmen der personellen Ressourcen in anderen städtischen Kitas oder bei freien Trägern betreut werden.
Kitastreik und Notbetreuung
Stadt überlässt Eltern 20 Kitaräume zur eigenen Betreuung
Der Streik des Kitapersonals geht in die vierte Woche. Nun haben sich Eltern bereit erklärt, in eigener Verantwortung in Räumen von städtischen Kitas solche Kinder betreuen zu wollen, die aufgrund der Streiksituation keinen Notplatz erhalten können. Diese Bereitschaft nimmt das Jugendamt gerne auf und stellt Eltern ab Dienstag, 2. Juni, 10 Uhr, in bis zu zwanzig städtischen Kitas Räume für eine selbstorganisierte Notbetreuung zur Verfügung. In den darauffolgenden Tagen kann die Überlassung ab 8 Uhr ermöglicht werden. In der Regel wird hierfür der Mehrzweckraum der betreffenden Kita den Eltern überlassen.