Diese Regelung gilt für alle Nahverkehrszüge wie S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Als Fahrausweis dienen entweder ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument oder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
Die Rheinbahn begrüßt ausdrücklich die deutschlandweit erzielte schnelle und unbürokratische Unterstützung und setzt diese mit voller Überzeugung und in Solidarität mit dem ukrainischen Volk seit Mittwoch in ihrem Bedienungsgebiet um.