Kölner Silvester und der Rechtsstaat

Köln und Silvester: Grundgesetz Artikel 3 gilt noch immer !

Von Jo Achim Geschke |

Polizeiabsperrung Foto Jo Achim Geschke

In Köln sind nun 1000de Sicherheitskräfte am Hauptbahnhof und am Dom zu Silvester im Einsatz gewesen. Sie haben erfolgreich für Sicherheit gesorgt, das ist gut so und dafür sei ihnen gedankt. Aber dass Menschen wegen ihrer Hautfarbe, wegen ihrer vermeintlichen Herkunft aus Nordafrikanischen Staaten anlasslos kontrolliert und damit, bei der Historie, unter Verdacht gestellt werden, ist nicht im Sinne unseres Rechtstaats. Niemand darf wegen „seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ So steht es im Grundgesetz Artikel 3, (3). Wenn wir das beiseite schieben, gehen wir den Rassisten und Rechtspopulisten auf den Leim. Wenn nur „fremdländisch“ oder „südländisch“ oder sonstwie anders aussehende Menschen kontrolliert werden, aber nicht der weiße durchschnittliche Mitteleuropäer – dann stimmt was nicht im Staate … .

Der Einsatz von 1700 Polizisten und noch mehr Sicherheitskräften von Landes-Polizei und Ordnungsdiensten sowie von Bundespolizisten hat sicherlich vielen Menschen in Köln ein Gefühl von Sicherheit gegeben. Vor allem Frauen haben sich sicherer gefühlt. Es ist allerdings dennoch zu einigen sexuellen Belästigungen und Übergriffen gegen Frauen gekommen – die jawohl von denen verübt wurden, die auf den Platz gelassen wurden.

Es hat Kritik gegeben an der Grünen Bundesvorsitzenden Simone Peter, die den Einsatz der Polizeien zwar begrüßte, aber kritisierte, dass Hunderte Menschen allein wegen ihres Aussehens und ihrer vermeintlichen Herkunft überprüft wurden.

Das bei der Kölner Polizei von „Nafris“ getwittert wurde,fand selbst der Polizeipräsident nicht so gut.

LINK zum Artikel der FAZ : www.faz.net/aktuell/politik/inland/silvesternacht-in-koeln-simone-peter-kritisiert-polizei-einsatz-14600962.html

Gegenüber einigen Hundert Menschen, die nicht nach Nordeuropa aussahen, wurden von den anderen getrennt und kontrolliert. Kontrolliert wird jemand, der unter den Verdacht gestellt wird, eine Straftat begehen zu können oder zu wollen. Man muss sich ja schon verdächtig verhalten, damit die Polizei sagt: Darf ich mal ihren Ausweis sehen.

Wenn aber von hunderten Menschen die Personalien festgehalten werden, die einfach nur anders aussehen als der weiße Mitteleuropäer – dann werden sie unter einen Generalverdacht gestellt.

Und genau das klingt nach dem, was auch Rechtspopulisten und Rassisten tun: Ein generalisierter Verdacht wegen Herkunft und Aussehen: Die Nordafrikaner, die Flüchtlinge, die ….. Die meisten sexuellen Straftaten gegenüber Frauen geschehen noch immer im häuslichen Umfeld oder am Arbeitsplatz, und zwar von „weißen“ Europäern.

Wenn all die super Informierten und sonstigen Kommentierer in den Netzen nun hinnehmen oder sogar begrüßen, dass Menschen wegen „ihrer Abstammung, ihrer Herkunft“ (Grundgestz Art. 3) oder ihres Aussehens anlasslos kontrolliert und damit unter Verdacht gestellt werden – dann gehen sie den Rechtspopulisten auf den Leim. Für die steht auch jeder unter Verdacht, der nach Flüchtling, nach Nordafrikaner, nach Südländer aussieht. Und muss zumindest argwöhnisch beäugt werden …

Wenn wir als Gesellschaft, als Staat, zulassen, dass Artikel 3 des Grundgesetzes unter den Tisch gewischt wird, dass unsere Freiheit der selbst von der Kanzlerin so gepriesenen offenen Gesellschaft eingeschränkt wird, das ein Mensch „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ (GG Art 3) – dann machen wir genau dass, was Rassisten und Rechtspopulisten wollen.

Es wäre nichts dagegen einzuwenden gewesen, wenn ALLE Menschen, die vor den Hauptbahnhof, auf die Domplatte wollten, kontrolliert worden wären – aus Sicherheitsgründen, denn schließlich war ja auch Böllern untersagt.

Ich möchte der Kölner Polizei keineswegs Rassismus vorwerfen, aber der Begriff „Nafris“ sollte schnellstens überdacht und dann aus dem Vokabular verbannt werden.

Wer allerdings die Kommentare unter den Artikeln zur Kritik der Grünen Simone Peter am Wort „Nafris“ und dem Aussortieren von Menschen nach ihrer (vermeintlichen) Herkunft liest, muss fürchten, dass es mit der Zustimmung zu rechtsstaatlichen Grundsätzen in unserer Gesellschaft zumindest in Teilen nicht weit her ist. Es ist ein wenig gruselig zu ahnen, wohin diese Argumentation führt.

(Kommentar: Jo Achim Geschke)

 

Dazu noch ein Artikel von "n-tv", sicherlich kein Grüner oder linker Sender:

Zitat:"Zu diesem Einsatz gehörte, Menschen nach ihrem Erscheinungsbild zu sortieren und dann zu entscheiden, ob jemand kontrolliert wird oder nicht. In seiner Reportage aus Köln beschrieb Kollege Christoph Herwartz das Vorgehen der Beamten an den Glastüren des Kölner Hauptbahnhofs so: "Ein einzelner Schwarzafrikaner? Nach rechts. Ein einzelner Araber, oder jemand, der so aussieht? Nach rechts. Ein Blonder ohne Mütze? Nach links. Ein Araber in Begleitung einer Frau? Nach links. Nach und nach wird das Schema deutlich: Wer nicht im engeren Sinne weiß ist und nicht in Begleitung einer Frau, muss fast immer die rechte Tür nehmen, die anderen die linke Tür."

LINK: www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Das-Problem-der-rechten-Tuer-article19451081.html