"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten"
Von
Alexandra Scholz-Marcovich
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Das Leben ist kein Witz, kann aber trotzdem Spaß machen? Der berühmte Kabarettist, der am 27. Januar in Düsseldorf mit seinem Programm "Kein Scherz!" auftreten wird, hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Niederlage wegen seiner Marke "Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten" erlitten.
"Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten."
Die bekannteste Aussage von Dieter Nuhr ist vermutlich nicht wirklich neu oder tatsächlich originär von ihm? Sagen wir mal so: Der Spruch ist zumindest in der Folge "Frühjahrsputz" der 1970er Serie "Ein Herz und eine Seele" das erste Mal sehr ähnlich gefallen. Nuhr, Jahrgang 1960, könnte das im heimischen Wohnzimmer durchaus gesehen und sich gemerkt haben.
Wer sich das "Original" aus "Ein Herz und eine Seele" noch einmal kurz ansehen möchte, kann das hier tun: www.youtube.com
Alfred Tetzlaff sagt dort: "Wenn man keine Ahnung hat, dann hält man bescheiden die Schnauze." Nuhr könnte das, sprachlich gewandt wie er ist, klug in die 90er überführt und dann für sich beansprucht haben. Wer weiß?
Fakt ist, der Spruch wird Dieter Nuhr seitdem fest zugeschrieben und ganz klar auch sofort mit ihm assoziiert. Vor Gericht hat ihm das allerdings nicht geholfen.
Den insbesondere im Internet beliebten Slogan hat der bekannte deutsche Comedian Dieter Nuhr als Marke schützen lassen, u.a. auch für Bekleidungsstücke. In seinem Online-Shop verkauft er verschiedene Merchandise-Artikel mit dem Wortlaut. Gegen einen Bekleidungshersteller, der ebenfalls T-Shirts mit dem Slogan auf der Online-Plattform Amazon vertrieb, ging Dieter Nuhr wegen vermeintlicher Markenverletzung seit 2021 gerichtlich vor.
Vor dem Hintergrund, dass der Spruch in sehr ähnlicher Form offensichtlich bereits im Fernsehen gebracht wurde, bevor Nuhr seine Karriere startete, erscheint das schon ziemlich gewagt. Aber man kann's ja mal versuchen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Versuch jetzt als nicht gerechtfertigt erkannt.
Niederlage vor Gericht für Dieter Nuhr
Die Münchner Markenkanzlei Loschelder Leisenberg Rechtsanwälte vertrat den Beklagten und konnte vor Gericht einen Erfolg erzielen:
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in zweiter Instanz, dass der Aufdruck des Slogans auf den T-Shirts keine Markenverletzung darstellt. Der Spruch kann damit überall frei genutzt und auf Merchandise-Artikeln vertrieben werden, solange er nicht in unmittelbare Verbindung mit Dieter Nuhr gesetzt wird.
Keine Markenrechtsverletzung bei vorderseitigem Aufdruck eines „Fun-Spruchs“ auf einem T-Shirt
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei dem Slogan um einen sogenannten "Fun-Spruch" handelt, der von Dritten als persönliche Äußerung angesehen würde und deshalb keine markenmäßige Benutzung darstellt. Daran anschließend wurde mittlerweile die Löschung der Marke beantragt, das Markenamt hat die Marke gelöscht, gegen die Löschung läuft aber noch ein Einspruchsverfahren.
Weitere Informationen und eine rechtliche Einordnung des Verfahrens finden Sie hier.
Nuhr wird's verkraften. In seinem Programm „Kein Scherz!“ tritt er jetzt an, um zu beweisen: Das Leben ist kein Witz, kann aber trotzdem Spaß machen. Passt ja. Irgendwie.