Handel und Demonstrationen: Eine Herausforderung für Düsseldorf
Andreas Schmitz, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf, drückt ernsthafte Bedenken über die Auswirkungen der geplanten Demonstrationen auf den lokalen Handel aus. Eine aktuelle IHK-Umfrage zeigt, dass 81% der Geschäftsleute der Stadt an Samstagen durchschnittliche Umsatzeinbußen von 29% melden, hauptsächlich wegen der Demonstrationen. Schmitz fordert Maßnahmen zur Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsflusses und Sicherheit um die Demonstrationen herum und schlägt vor, die Routen der Züge zu ändern, um die Auswirkungen auf den Handel zu minimieren.
Gerichtsentscheidung zu Demonstrationseinschränkungen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag gegen die Beschränkungen der für den folgenden Tag geplanten pro-palästinensischen Demonstration abgewiesen. Der Veranstalter der Demonstration scheiterte mit dem Versuch, die von der Polizei auferlegten Beschränkungen aufzuheben, darunter das Verbot der Parole "Stoppt den Genozid/Völkermord". Diese Entscheidung wurde aufgrund der potenziellen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und mögliche Verstöße gegen die Paragraphen 130 (Volksverhetzung) und 140 (Billigung von Straftaten) des Strafgesetzbuches gefällt. Das Gericht berücksichtigte frühere Erfahrungen mit dem Veranstalter und eine hohe Emotionalisierung des Themas, gestützt durch öffentliche Beiträge in sozialen Medien. Weiterhin wurde ein zusätzlicher Antrag abgelehnt, der sich gegen Hinweise des Polizeipräsidiums zu anderen Parolen wie „From the river to the sea - Palestine will be free“ und „Kindermörder Israel“ richtete, da diese als islamistisch, antiisraelisch und antisemitisch eingestuft wurden. Gegen diesen Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster Beschwerde eingelegt werden.