Streit um Corona-Hilfen: Gericht sieht Ermessensfehler
Das Land NRW war der Ansicht, dass die finanzielle Unterstützung an Fortuna Düsseldorf nicht ausschließlich aufgrund der Corona-Pandemie gewährt worden sei. Der Umsatzrückgang, so das Argument, sei auch durch den Abstieg aus der 1. Bundesliga entstanden – und damit nicht „coronabedingt“ im Sinne der Förderrichtlinien.
Diese Einschätzung wies das Verwaltungsgericht nun deutlich zurück: Die Argumentation des Landes sei ermessensfehlerhaft, da es keine einheitliche Verwaltungspraxis gebe, wie solche Fälle zu bewerten seien. Besonders kritisch: In einem vergleichbaren Fall eines ostwestfälischen Fußballvereins spielte ein Ligaabstieg gar keine Rolle bei der Vergabe von Hilfen.
„Diese Ungleichbehandlung verletzt Fortuna Düsseldorf in ihren Rechten“, heißt es in der Urteilsbegründung (Az. 16 K 937/22).
Kein Einzelfall? Weitere Klage in Vorbereitung
Der Fall hat nicht nur Signalwirkung für andere Vereine, sondern könnte auch finanzielle Folgen über das Urteil hinaus haben. Denn: Eine weitere Klage von Fortuna Düsseldorf ist bereits anhängig. In dieser fordert der Club zusätzliche Hilfsgelder vom Land.
Ob das Land NRW gegen das aktuelle Urteil Berufung einlegen wird, ist noch offen. Ein entsprechender Antrag müsste beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.
Was sind Corona-Überbrückungshilfen?
Die Corona-Überbrückungshilfe III war Teil des wirtschaftlichen Hilfsprogramms der Bundesregierung für Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen, die während der Pandemie massive Umsatzeinbußen verzeichneten. Auch Sportvereine konnten unter bestimmten Bedingungen Hilfen beantragen.
Düsseldorf, Fußball & Fairness
Für Fortuna Düsseldorf bedeutet das Urteil vor allem eines: Planungssicherheit. In einer ohnehin finanziell angespannten Lage nach der Pandemie sind Rückforderungen in Millionenhöhe ein ernstes Risiko. Die Entscheidung stärkt daher nicht nur die Kasse des Vereins, sondern auch das Vertrauen in faire Verwaltungsverfahren.