BUND fordert schnelle Realisierung einer rheinfernen Deichvariante
Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Dem Urteil kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu. Damit ist klar, dass die Rückgewinnung früherer Überschwemmungsgebiete in Zeiten des Klimawandels von besonderer Bedeutung ist. Im Zuge von Deichsanierungsmaßnahmen müssen deshalb ein wirksamer Hochwasserschutz und die Verbesserung der Ökologie des Rheins und seiner Auen miteinander gedacht und umgesetzt werden.“
Der Rechtsstreit drehte sich um die geplante Sanierung des alten Deiches im Himmelgeister Rheinbogen, bei der der BUND argumentierte, dass diese gegen das wasserrechtliche Verbesserungsgebot und die Vorgaben zur Wiederherstellung früherer Überschwemmungsgebiete verstoße. Der Umweltverband plädierte stattdessen für eine ökologische Deichvariante, die weiter vom Rhein entfernt verläuft und dadurch zusätzliche Hochwasserrückhalteflächen von bis zu 113 Hektar schaffen könnte.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat nun grundsätzliche Bedeutung, da es bestätigt, dass der Schutz und die Wiederherstellung von Überschwemmungsgebieten in Zeiten des Klimawandels von besonderer Bedeutung sind. Es unterstreicht die Notwendigkeit, effektive Hochwasserschutzmaßnahmen mit ökologischen Aspekten in Einklang zu bringen, insbesondere im Rahmen von Deichsanierungsmaßnahmen. Dabei müssen die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie beachtet und umgesetzt werden, wobei wirtschaftliche Gründe allein nicht ausreichend sind, um von einer Rheindeichrückverlegung abzuweichen.
Der Sieg des BUND und das Urteil des Gerichts bedeuten einen Wendepunkt für den Himmelgeister Rheinbogen. Der Umweltverband fordert nun von der Bezirksregierung und der Stadt Düsseldorf, die Planungen für eine ökologische Deichvariante schnell voranzutreiben und umzusetzen. Dadurch können nicht nur der Hochwasserschutz verbessert, sondern auch das Erholungsgebiet im Rheinbogen ökologisch aufgewertet werden.
Die GRÜNE Ratsfraktion in Düsseldorf begrüßt das rechtskräftige Urteil
„Die Bestätigung des Urteils ist eine gute Nachricht für den Naturschutz und Hochwasserschutz“, freut sich Lukas Mielczarek, GRÜNER Ratsherr und umweltpolitischer Sprecher. „Das Urteil setzt den Rahmen für zukünftige Deichplanungen: Naturschutz, Artenschutz und Retentionsräume müssen stärker berücksichtigt werden. Mit diesen Zielen müssen jetzt mögliche Varianten der Rückverlegung analysiert werden, um dann den besten Deichverlauf zu identifizieren und zu bauen“.
Lukas Mielczarek betont die Chance für einen Neuanfang und fordert den Start der Planungen für die bestmögliche Rückverlegung des Deiches. Dies würde zusätzlichen Retentionsraum und Hochwasserschutz schaffen und zugleich einen konkreten Beitrag zum Artenschutz leisten, insbesondere für gefährdete Wildbienenarten. Das Naherholungsgebiet im Himmelgeister Rheinbogen würde dadurch langfristig vor Bauspekulationen geschützt.
Die Entscheidung des Gerichts markiert einen bedeutenden Erfolg für den Umweltschutz und den Hochwasserschutz. Sie sendet ein wichtiges Signal an andere Deichsanierungsprojekte und unterstreicht die Bedeutung der Einbeziehung ökologischer Aspekte bei solchen Maßnahmen. Der Himmelgeister Deich wird somit zu einem Symbol für den gelungenen Ausgleich zwischen Naturschutz und Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels.