Lerke Tyra: "Seit Jahren ist die lebensgefährliche Querung bekannt"
Die von vielen Menschen per Rad und zu Fuß genutzte Strecke „An der Anger“ / “Tiefenbroicher Weg“ gehört nicht nur zum Radhauptnetz der Landeshauptstadt Düsseldorf, sondern auch zum Radverkehrsnetz NRW. Sie ist eine wichtige Nord-Südverbindung zwischen Angermund, Lichtenbroich und Stadtmitte Stadtmitte – für den Freizeitverkehr, aber aufgrund der gradlinig verlaufenden Strecke insbesondere auch für Radpendler*innen von und nach Duisburg. Sie quert die Kalkumer Schlossallee an einer Stelle, an der Autos mit Tempo 100 unterwegs sind. An der Einmündung gibt es einen rege genutzten Wanderparkplatz mit viel Querungsverkehr über die Straße. Zahlreiche Wanderer und Familien mit Kindern sind unterwegs, an Wochenenden steht hier oft ein Eiswagen.
Die gefährliche Querung der Kalkumer Schlossallee
Für den Rad- und Ausflugsverkehr ist die Querungsstelle extrem gefährlich, weil die Autos mit sehr hohem Tempo fahren, je nach Lichtverhältnissen herannahende Autos leicht übersehen werden können und überholende Autos teils vom langsameren Fahrzeug verdeckt werden, ehe sie plötzlich auftauchen.
„Das Überqueren der Kalkumer Schlossallee ist immer eine Zitterpartie gewesen“, kritisiert Tyra, „nun ist tatsächlich ein Mensch gestorben. Wir fordern hier zum wiederholten Male Sofortmaßnahmen zur Sicherung dieser lebensgefährlichen Querungsstelle und fordern Politik und Verwaltung der Stadt Düsseldorf auf, sich beim Land für Sofortmaßnahmen auf dieser Landstraße 422 einzusetzen."
Der ADFC Düsseldorf fordert umgehend
- eine mit Lichtzeichen gesicherte Querung mittels einer schnell reagierenden Bedarfsampel eine deutliche Herabsetzung des Tempos des Autoverkehrs auf der gesamten Kalkumer Schlossallee, mindestens aber an der betreffenden Querung
- eine eigene Verbindung des „Wanderparkplatzes“ (Südseite) zur Kalkumer Schlossallee, damit Autos nicht in den Fuß- und Radverkehr auf dem Tiefenbroicher Weg hineinfahren
- auf dem Weg „An der Anger“ muss ein Poller wieder eingesetzt werden, der verhindert, dass hier im Wald geparkt und der Fuß- und Radverkehr durch Auto-Wendemanöver gefährdet wird.
Hintergrund
Die Kalkumer Schlossallee ist Teil der Landstraße 422, zuständig ist der Landesbetrieb „Straßen.NRW“. Die Gefahrensituation war, ebenso wie die unhaltbare Situation über die Bahnbrücke, schon mehrfach Thema der politischen Diskussion auf kommunaler und auf Landesebene:
Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte im März 2021 in ihrer Kleinen Anfrage zum „Radweg auf der Kalkumer Schlossallee“ den ADFC Düsseldorf zitiert, der die Strecke als eine der „gefährlichsten auf Düsseldorfer Stadtgebiet“ bezeichnet habe und befürchte, dass es auf kurz oder lang zu einem schweren Unfall kommen werde. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf. [...] Auch an den Wanderparkplätzen an der Kalkumer Schlossallee könne es zu gefährlichen Situationen kommen, so der ADFC Düsseldorf. Er schlage hier eine Querungshilfe etwa in Form einer Ampelschaltung vor.
Auf die Frage, wie die Landesregierung die oben beschriebenen Vorschläge des ADFC Düsseldorf zur kurzfristigen Gefahrenminimierung für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer bewerte, antwortete das Verkehrsministerium unter dem damaligen Minister Wüst:
„Die vom ADFC vorgeschlagenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen wären ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Verkehr, mit der Verbindungsfunktion und der verkehrlichen Bedeutung der Kalkumer Schlossallee (vgl. Vorbemerkung der Landesregierung) nicht vereinbar und werden deshalb nicht weiterverfolgt.“
Der Unfall auf der Kalkumer Schlossallee hat die dringende Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen erneut verdeutlicht. Der ADFC Düsseldorf appelliert an die Politik und Verwaltung der Stadt Düsseldorf, sich beim Land für Sofortmaßnahmen auf der Landstraße 422 einzusetzen, um zukünftige Unfälle zu verhindern und die Sicherheit von Radfahrerinnen und Fußgängerinnen zu gewährleisten. Die Forderungen des ADFC sind ein dringender Appell, der nicht ignoriert werden darf, um das Leben und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer*innen zu schützen.
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