Das OVG Münster hatte am 17.05.2022 in einem Musterverfah- ren (9 A 1019/20) entschieden, dass die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer- Erkenschwick rechtswidrig ist, weil die konkrete Berechnung von kalkulatorischen Abschrei- bungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen über- schreitet. Inzwischen liegt der Fall dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor.
„Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Städte und Gemeinden in Nordrhein- Westfalen“, stellt Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Mieterverein Düsseldorf e.V., fest.
Das OVG Münster hat in seinem Urteil verdeutlicht, dass die Abwassergebühren dazu da sind, die kommunale Abwasserbeseitigung sicherzustellen - und nicht, auf Kosten der Gebührenzahler satte Gewinne abzuschöpfen und dem städtischen Haushalt zuzuführen.
Die Stadt Düsseldorf will erst einmal abwarten, bevor sie eine mögliche Gebührensenkung in Aussicht stellt. Der Stadtentwässerungsbetrieb versendet momentan die Gebührenbescheide für das Jahr 2021 auf Basis der bisherigen Kalkulationen.
„Abgabenpflichtige, die von der neuen Rechtsprechung profitieren möchten, müssen gegen den Abwassergebührenbescheid Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist fristgebundenen und muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang erfolgen. Ansonsten ist der Bescheid rechtskräftig“, erklärt Witzke. „Vermieter sind aufgefordert, ihre Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigten Kosten zu bewahren. Die tragen nämlich am Ende über die Betriebskosten- abrechnung die ggf. überhöhten Abwassergebühren.“
Der Mieterverein Düsseldorf e.V. vertritt die mietrechtlichen und die wohnungspolitischen Interessen von gut 33.000 Haushalten und gehört dem Deutschen Mieterbund (DMB) an. Er bietet seine Dienste auch in Neuss und Ratingen in eigenen Büros sowie in Erkrath und Grevenbroich in den Rathäusern an.