Die Landesregierung orientiert sich dabei an den Empfehlungen und Szenarien des Corona-Expertenrats der Bundesregierung.
Dabei gilt es, aus den Erfahrungen der letzten zweieinhalb Jahre zu lernen, um auf die Entwicklungen des Pandemieverlaufs kurzfristig und angemessen reagieren zu können. Es ist klares Ziel der Landesregierung, den Betrieb von Schulen und Kitas aufrecht zu erhalten und eine erneute flächendeckende Schließung unbedingt zu vermeiden.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die Pandemie hat uns gelehrt, dass Vorbereitung nie zu früh beginnen kann. Wir gehen in den dritten Corona-Winter und darauf gilt es, sich rechtzeitig einzustellen. Deshalb hat sich die Landesregierung bereits jetzt kurz nach ihrem Amtsantritt auf einen gemeinsamen Fahrplan für eine vorausschauende Pandemiepolitik verständigt. Damit gehen wir verlässliche, verständliche und verhältnismäßige Schritte im Kampf gegen das Virus. Flächendeckende Schließungen von Schulen und Kitas darf es nicht mehr geben. Vorausschauend, umsichtig, für alle nachvollziehbar – so sollte der Umgang mit Corona an unseren Schulen sein.“
Die stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Mona Neubaur: „Auch wenn die Wirtschaft nach dem Einbruch der Pandemie wieder Tritt fassen konnte, ist das Vorkrisenniveau immer noch nicht erreicht. Der russische Angriffskrieg und die steigenden Energiepreise treffen auf eine Wirtschaft, die sich gerade erst von der Pandemie erholen konnte. Um gut durch den Herbst und eine neue Infektionswelle zu kommen, ist nun unser aller Wachsamkeit und entschiedenes Handeln gefordert. Wir als Landesregierung treffen angesichts dieser multiplen Krisen jetzt Vorsorge, um den vielen Unternehmerinnen und Unternehmern in Nordrhein-Westfalen Planungssicherheit zu geben. Das gilt bei der Energiekrise genauso wie im Umgang mit der Corona-Pandemie.“
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Trotz hoher Infektionszahlen ist die Lage auf unseren Intensivstationen derzeit beherrschbar. Das ist einerseits erfreulich, andererseits kann uns heute niemand sagen, was uns im Herbst und Winter dieses Jahres erwartet. Wir werden das Infektionsgeschehen weiterhin beobachten und dabei einen Mix aus Indikatoren auswerten, denn wir müssen für den Fall der Fälle vorbereitet sein. Es kann die Situation auf uns zukommen, in der wir wieder über Maskenpflichten oder Zugangsbeschränkungen durch Tests sprechen müssen. Diese Optionen muss uns der Bund dringend ermöglichen. Eins ist sicher: Wir in Nordrhein-Westfalen machen unsere Hausaufgaben und folgen dabei einem klaren Kompass.”
Schulministerin Dorothee Feller: „Ich möchte die Voraussetzungen dafür schaffen, dass unsere Schulen auch unter den Bedingungen der Pandemie bestmöglich arbeiten können. Als eine meiner ersten Amtshandlungen habe ich deshalb einen Corona-Koordinierungsstab ins Leben gerufen, der nun ein Konzept erarbeitet, das auch im Herbst und Winter einen sicheren Schulbetrieb erlaubt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Tests und Masken hierzu einen Beitrag leisten können, wenn es das Infektionsgeschehen erfordert. Klar ist dagegen: Flächendeckende Schulschließungen soll es in Zukunft nicht mehr geben. Auf Grundlage unserer Planungen werden wir zeitnah das Gespräch mit Schulleitungs- und Lehrerverbänden suchen, ebenso mit den Vertretungen von Schülerinnen, Schülern und Eltern. Auch die Schulträger werden wir eng in die Vorbereitungen für das kommende Schuljahr einbinden. Ich möchte allen am Schulleben in Nordrhein-Westfalen Beteiligten eine verlässliche Partnerin sein und ihnen die größtmögliche Planungssicherheit geben.“
Maßgebliche Rahmenbedingungen für die Maßnahmen des Landes müssen durch den seitens der Bundesregierung noch vorzulegenden gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene gestaltet werden. Vorbehaltlich dieser Regelungen sind folgende Grundsätze für die Politik der Landesregierung entscheidend:
Indikatoren
Der bisherige Verlauf der Pandemie hat gezeigt, dass es nicht den einen, alleine entscheidenden Indikator gibt. Die Festlegung von bestimmten Schwellenwerten ist im Lauf der Pandemie völlig unterschiedlich zu bewerten. Im Hinblick auf die sich wandelnden Eigenschaften und Wirkungen von Virusmutationen haben sie sich allerdings als nicht verlässlich erwiesen.
Die Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen muss daher auch in der Gesamtschau verschiedener Indikatoren beurteilt werden. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Zahl der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern und die Auslastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Darüber hinaus müssen die Infektionszahlen in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen, die 7-Tage-Inzidenz, altersspezifische Inzidenzen, der R-Wert und die Positivquote bei Testungen in die Gesamtbetrachtung der allgemeinen Infektionsdynamik mit einfließen.
Schutzmaßnahmen
Die aktuellen Basisschutzmaßnahmen im ÖPNV und in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personen sollen beibehalten werden. Ziel der Landesregierung ist es, auch im Falle erforderlicher Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz die Schließung von Einrichtungen und die Untersagung von Angeboten zu vermeiden. Sollte es zu einer deutlichen Belastung der medizinischen Einrichtungen kommen, können besondere zusätzliche Hygieneregelungen eingesetzt werden (zum Beispiel Maskenpflicht in Innenräumen oder Zugangsbeschränkungen mit Test).
Schulen und Kitas
Höchste Priorität hat die Aufrechterhaltung der Präsenzangebote in Schulen und Kitas. Lern- und Entwicklungsnachteile sowie Betreuungsengpässe müssen unbedingt vermieden werden. Als Basisschutzmaßnahme ist eine rechtzeitige Frischluftzufuhr in den Räumlichkeiten von Bildungseinrichtungen zentral. Daher hat der Expertenrat der Bundesregierung die flächendeckende Anschaffung von CO2-Messgeräten empfohlen. Dies wird das Land prüfen. Bei einer hohen Infektionsdynamik kann auch eine Maskenpflicht erneut sinnvoll sein. Reihentestungen werden von den Expertinnen und Experten nicht empfohlen. Das Land wird aber Vorsorge für ein ungünstiges Infektionsszenario treffen, in dem Testungen als Schutzmaßnahme zur Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebes wieder erforderlich sein könnten.
Teststrategie
Die Teststrategie wird – vor allem im Hinblick auf die Finanzierung –sinnvollerweise bundeseinheitlich festgelegt. In diese Diskussion wird sich Nordrhein-Westfalen fachlich weiterhin intensiv einbringen. In der aktuellen Pandemiesituation erscheint es vor allem geboten, die für den Schutz vulnerabler Personen erforderlichen Testungen weiterhin kostenfrei anzubieten. Dies betrifft insbesondere Zutrittstestungen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Angebote der Eingliederungshilfe. Arbeitgebertestungen werden weiterhin befürwortet.
Impfstrategie
Um auch im Herbst/Winter wieder eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen, ist es entscheidend, den Menschen einen möglichst niedrigschwelligen und einfachen Zugang zu den Impfangeboten zu ermöglichen. Die im letzten Jahr aufgebauten Impfstrukturen haben sich hier erfolgreich bewährt. Der Schwerpunkt der Impfungen wird weiterhin in den Arztpraxen liegen. In allen Kreisen und kreisfreien Städten wurden ergänzend dazu Vorhaltestrukturen für zusätzliche Impfangebote geschaffen, die innerhalb von 14 Tagen in der Lage sind, zusätzlich zu den Arztpraxen wöchentlich mindestens 250.000 Impfungen durchzuführen.
Forschung
Das Gesundheitsministerium fördert mit 2,4 Millionen Euro Forschungsprojekte zum Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel ist es, Erkenntnisse zu sammeln, um im Falle einer weiteren Corona-Welle im nächsten Herbst/Winter effektiver und effizienter handeln zu können. Die Forschungen ordnen sich in vier Themenfelder ein: Verlauf des Infektionsgeschehens und Immunität in der Bevölkerung, Infektionskettenanalyse, Immunität nach Impfung, Inanspruchnahme der Impfungen in der Bevölkerung.