Die Verbandsgründung ist notwendig, weil die Kliniken aus dem Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen (AdL NRW) austreten mussten, um einen eigenen „Tarifvertrag Entlastung“ (TV-E) mit der Gewerkschaft ver.di verhandeln zu können. Die Landesregierung hatte dafür eine Änderung des Hochschulgesetzes auf den Weg gebracht, die Ende Juni vom Landtag verabschiedet wurde.
Der neue Verband wird zukünftig die gemeinsamen Angelegenheiten der NRW-Unikliniken auf tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Gebiet für das nichtärztliche Personal gegenüber Gewerkschaften, staatlichen Stellen und anderen Organisationen vertreten. Auch der „Tarifvertrag Entlastung“, der aktuell parallel aus den mit ver.di beschlossenen Eckpunkten entsteht, wird dann vom Arbeitgeberverband für die Kliniken unterzeichnet werden. In Bezug auf die Tarifabschlüsse beim Entgelt übernehmen die NRW-Unikliniken weiterhin die Tarifregelungen aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Unikliniken in NRW haben im Juli diesen Jahres mit der Gewerkschaft ver.di Eckpunkte für einen „Tarifvertrag Entlastung“ ausgehandelt, der schon ab 2023 gelten soll. Die Regelungen garantieren dann, dass in NRW-Unikliniken mit die besten Arbeitsbedingungen für Pflege- und Funktionsdienst in deutschen Krankenhäusern gelten.