Was am Karfreitag verboten ist
Das Feiertagsgesetz NRW regelt klar, was am Karfreitag erlaubt ist – und was nicht. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind grundsätzlich verboten, ebenso sportliche Wettkämpfe, Volksfeste oder Konzerte. Selbst Bars und Kneipen dürfen keine Musik über Lautsprecher spielen, die zum Tanzen animiert.
Auch das Kino bleibt nicht verschont: Für Karfreitag muss jeder Film eine Sondergenehmigung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft erhalten – und das unterschreibt persönlich: Ina Brandes, CDU, Kultusministerin des Landes NRW.
Die Jungen Liberalen meinen dazu trocken: „Abgesehen davon, dass Frau Brandes sicher Besseres zu tun hat …“
JuLis NRW: Freiheit statt verordneter Stille
Die Kritik der Jungen Liberalen NRW ist deutlich.
„Wenn nicht einmal mehr die Hälfte der Bundesbürger Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche sind, ist eine Aufrechterhaltung des Tanzverbots alles andere als verhältnismäßig“, erklärt Torben Hundsdörfer, frisch gewählter Vorsitzender der JuLis NRW.
Für ihn steht fest: Religionsfreiheit muss in beide Richtungen funktionieren.
„Genauso wie der Gläubige in der Ausübung seines Glaubens nicht eingeschränkt werden darf, so darf der Anders- oder Nicht-Gläubige in seinen persönlichen Freiheiten nicht eingeschränkt werden.“
Gleiches Recht für alle Religionen?
Ein Blick ins Gesetz zeigt bereits erste Reformansätze: Für Feiertage anderer Religionen – etwa das jüdische Neujahrsfest – gelten die Einschränkungen nur für die Dauer und den unmittelbaren Ort des Gottesdienstes.
Warum also beim Karfreitag ein ganzer Tag für alle stillgelegt wird, ist aus Sicht der JuLis nicht nachvollziehbar.
„Das Tanzverbot muss im Sinne der Säkularisierung endlich aufgehoben werden. Es ist an der Zeit, dass sich auch die Kirchen der neuen gesellschaftlichen Realität anpassen. Die Zeit der Volksreligionen ist vorbei – moderne Gesetze sollten dieser Tatsache Rechnung tragen und individuelle Freiheit und Religionsfreiheit Hand in Hand ermöglichen“, so Hundsdörfer weiter.
Und Düsseldorf?
Auch in Düsseldorf sorgt der stille Feiertag regelmäßig für Diskussionen – vor allem in der Kultur- und Clubszene. Viele Veranstaltende empfinden die Regelung als unnötige Gängelung. Die Einhaltung der allgemeinen Lärmschutzregeln sei ohnehin verpflichtend – warum also zusätzliche Verbote?
Besonders ärgerlich sei, so hört man, die Intransparenz bei Genehmigungen: Welche Filme sind „angemessen“, was genau gilt als „anstößig“? Und wer darf das entscheiden?