Warum fallen CBD-Mundpflegesprays unter das Lebensmittelverbot?

CBD-Mundpflegesprays in Düsseldorf verboten: Ein Präzedenzfall?

CBD-Mundsprays stehen im Mittelpunkt des aktuellen Verbots, das vom Verwaltungsgericht Düsseldorf ausgesprochen wurde / Foto: Kimzy Nanney, unsplash

CBD-Mundsprays stehen im Mittelpunkt des aktuellen Verbots, das vom Verwaltungsgericht Düsseldorf ausgesprochen wurde / Foto: Kimzy Nanney, unsplash

Mit einem richtungsweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 25. Oktober 2024 entschieden, dass CBD-Mundpflegesprays, auch wenn sie als Kosmetika gekennzeichnet sind, nicht verkauft werden dürfen. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf, die den Vertrieb von Lebensmitteln mit Cannabidiol (CBD) verbietet. Ein Düsseldorfer Unternehmen, das diese Produkte vertreibt, sieht sich damit einer ernstzunehmenden rechtlichen Hürde gegenüber.

Das betroffene Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf bietet verschiedene Hanfprodukte an, darunter auch zwei CBD-Mundpflegesprays mit jeweils 5 % und 10 % CBD-Anteil. Diese Produkte sind sowohl im lokalen Geschäft als auch im Onlinehandel erhältlich. Die Stadt Düsseldorf sieht jedoch die Mundpflegesprays als Lebensmittel an und hat das Unternehmen zur Einstellung des Vertriebs aufgefordert. Die Allgemeinverfügung der Stadt vom Juli 2020 umfasst alle Produkte mit CBD-Isolaten oder mit CBD angereicherten Hanfextrakten und schließt damit auch die als Kosmetikartikel deklarierten Mundpflegesprays ein.

Um das Verbot durchzusetzen, drohte die Stadt dem Unternehmen ein Zwangsgeld von 10.000 Euro an, sollte der Verkauf weitergeführt werden.

Das Unternehmen wehrte sich und brachte vor, dass es sich bei den Produkten um Kosmetika und nicht um Lebensmittel handelt. Der Anwendungshinweis der Sprays gibt zudem an, dass das Produkt nach 30 Sekunden wieder ausgespuckt werden soll, wodurch es nicht in den Verdauungstrakt gelangt und somit nicht als Lebensmittel zu werten sei.

In der Verhandlung wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf jedoch diese Argumentation ab und folgte der Auffassung der Stadt. Das Gericht erklärte, dass die Darreichungsform und Aufmachung der Mundpflegesprays in Verbindung mit deren Beschreibung im Webshop den durchschnittlichen Verbraucher zu der Annahme verleiten könnte, die Produkte seien zum Verzehr bestimmt. Die Vertrautheit der Verbraucher mit ähnlichen CBD-Produkten, die als Lebensmittel verkauft werden, verstärke diese Wahrnehmung. Das Gericht unterstrich, dass eine Kosmetikdeklaration nicht als Mittel zur Umgehung lebensmittelrechtlicher Vorschriften dienen kann.

Für CBD-haltige Produkte gibt es in Deutschland und auf EU-Ebene strenge Regelungen.

So listet der Novel Food-Katalog der Europäischen Union CBD als „neuartiges Lebensmittel“, was bedeutet, dass für CBD-Produkte in Lebensmitteln eine Zulassung erforderlich ist, die bisher jedoch nicht vorliegt. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat sich dazu geäußert und deutlich gemacht, dass Cannabidiol-haltige Lebensmittel in Deutschland einer Zulassung bedürfen, die derzeit fehlt. Für Kosmetika hingegen gelten weniger strenge Regelungen, solange die Produkte nicht zum Verzehr vorgesehen sind. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt zudem klare Anforderungen an CBD-Produkte, die eine therapeutische Wirkung beanspruchen – sie müssen nachweisbar pharmakologisch wirksam sein und eine Arzneimittelzulassung besitzen, was bei niedrig dosierten CBD-Sprays jedoch häufig nicht zutrifft.

Mit diesem Urteil setzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen deutlichen Akzent im Umgang mit CBD-Produkten, die als Kosmetika deklariert werden. Es bleibt abzuwarten, ob das betroffene Unternehmen beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung einlegt und damit möglicherweise eine neue Runde in der rechtlichen Bewertung von CBD-Produkten eröffnet. Die Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für den Vertrieb ähnlicher Produkte in Deutschland haben und die Diskussion um die rechtliche Einstufung von CBD weiter anfachen.

Diese Situation führt bei vielen Verbrauchern zu Verwirrung. Während der Verkauf von CBD-Mundpflegesprays in Düsseldorf verboten ist, können die gleichen Produkte weiterhin online bestellt werden. Das macht es schwierig zu verstehen, wie effektiv solche lokalen Verbote in einer globalen Online-Welt tatsächlich sind. Wie sinnvoll ist es, den physischen Verkauf zu verbieten, wenn der digitale Zugang bestehen bleibt?

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf