Durch die sogenannte Teilhabepauschale soll beispielsweise die digitale Ausstattung und die Nutzung von alternativen Lernformen gefördert werden, um sich so auf die Zeit nach der Pandemie vorbereiten zu können. Dies kann zum Beispiel durch den Kauf von PCs oder Laptops und mit Hilfe neuer Software gelingen.
Die Pauschale kann von Arbeitnehmer*innen, Werkstudent*innen, Student*innen und Rentner*innen mit Minijob sowie soloselbständigen Künstler*innen beantragt werden. Sie müssen ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben und sich in einer existenziellen Notlage befinden. Die Pauschale ist ein einmaliger Zuschuss.
Der Härtefallfonds dient nicht zur Sicherung des täglichen Lebensunterhalts. Dafür kann Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Jobcenter oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beim Amt für Soziales beantragt werden unter Telefon (Infoline 89-91).
Die Voraussetzungen im Detail:
Bei Arbeitnehmer*innen muss das monatliche Nettoerwerbseinkommen zu Beginn der Corona-Pandemie in der Zeit vom 1. Februar bis zum 30. April 2020 weniger als 2.200 Euro betragen haben und es wird derzeit aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld bezogen, durch das der Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt werden kann.
Arbeitnehmer*innen ohne Kinder, die alleine leben, erhalten 500 Euro. Arbeitnehmer*innen ohne Kinder, die zu zweit oder mit mehr Personen in einem Haushalt leben, erhalten 750 Euro.
Arbeitnehmer*innen, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben und Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten 1.000 Euro.
Werkstudent*innen, bei denen das Einkommen weggefallen ist, können eine Teilhabepauschale in Höhe von 400 Euro erhalten.
Rentner*innen und Student*innen, deren Minijob weggefallen ist, erhalten eine Pauschale in Höhe von 300 Euro. Student*innen müssen zusätzlich Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen.
Soloselbständige Künstler*innen müssen mindestens die Hälfte ihres Einkommens nicht nur vorübergehend durch ihre künstlerische Tätigkeit erzielen. Außerdem dürfen sie bisher keine Förderung durch andere staatliche Stellen für den mit der Teilhabepauschale verbundenen Zweck erhalten haben. Die Teilhabepauschale beträgt für sie 500 Euro.
In allen Fällen muss sichergestellt sein, dass vor der Antragstellung alle anderen gesetzlich vorgesehenen Leistungsansprüche ausgeschöpft wurden, wie beispielsweise Leistungen aus dem Sozialschutzpaket. Außerdem muss die entstandene Notlage durch die Corona-Pandemie verursacht worden sein.
Der Antrag kann heruntergeladen und online ausgefüllt werden auf der Internetseite www.duesseldorf.de/soziales/corona-haertefallfonds.
Die Anträge können längstens bis 30. September 2021 gestellt werden. Sie werden nur einmalig bewilligt. Sollte das Budget des Corona-Härtefallfonds vorher erschöpft sein, kann die Teilhabepauschale nicht ausgezahlt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.