So erhalten die Krankenhäuser über einen Mitarbeiter-Schlüssel Impfstoff zum Selbstverimpfen. Außerdem wird die Feuerwehr in Einrichtungen der Liga Wohlfahrt Immunisierungen mit dem Novavax-Impfstoff anbieten. Zudem können Personen, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wird, ambulante Pflegekräfte (mit Arbeitgeberbescheinigung) sowie interessierte Bürger über die Hotline Impftermine für eine Novavax-Immunisierung im Impfzentrum 2.0 am Hauptbahnhof ausmachen, sobald die endgültigen Liefertermine der Impfstoffe feststehen.
Zu Beginn der Novavax-Impfungen steht nur eine sehr begrenzte Anzahl an Impfdosen zur Verfügung. 75 Prozent der Dosen sind daher für die Berufsgruppen eingeplant, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes betroffen sind. 20 Prozent der Dosen sind für Personen mit mRNA-Impfstoff-Unverträglichkeit sowie fünf Prozent der Dosen für die Allgemeinbevölkerung vorgesehen. Ein Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung stellt das Land NRW auf seiner Homepage zur Verfügung.
Hintergrund zu Corona-Impfstoffen
Coronaviren tragen sogenannte Spike-Proteine als Teil ihrer Hülle, die den Eintritt des Virus in die menschlichen Zellen ermöglichen. Die Covid-19-mRNA-Impfstoffe enthalten den Bauplan dieses Spike-Proteins, der Körper stellt die Spike-Proteine nach der Impfung selbst her. Das Immunsystem des Geimpften erkennt das Spike-Protein als Fremdkörper, aktiviert Abwehrzellen und bildet Antikörper sowie Abwehrzellen.
Im Fall von Novavax hingegen werden Teile des Spike-Proteins künstlich hergestellt und direkt in den Körper gespritzt. Das Immunsystem reagiert und baut eine entsprechende Abwehr auf. Für eine vollständige Impfung benötigt es zwei Impfdosen im Abstand von drei Wochen. Als vollständig geimpft gelten dann Personen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage her ist.