Die Bestimmungen der „Bundesnotbremse“ im Einzelnen bei einer Inzidenz über 165:
- Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person.
- Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr. Individualsport wie joggen, alleine (nicht auf Sportanlagen) bis 24 Uhr erlaubt.
- Ausnahmen der Ausgangssperre: Wege zur Arbeit, Gassi gehen, medizinische Hilfe.
- Lokale Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 22 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr. Karten der Bereiche: www.corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht
- Schulen: Geschlossen. Unterricht zu Hause. (Gilt ab dem Tag nachdem die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 165 lag)
- Kita: Geschlossen. Notbetreuung. (Gilt ab dem Tag nachdem die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 165 lag)
- Freizeiteinrichtungen: Geschlossen.
- Museen/Gedenkstätten: Geschlossen.
- Schwimmbäder: Geschlossen.
- Zoologische Gärten/Wildpark: Außenbereiche geöffnet. Zugang nur mit negativem Test.
- Medizinische körpernahe Dienstleistungen: Erlaubt.
- Friseure und Fußpflege: Geöffnet. Besuch mit mit FFP2-Maske und negativem Testergebnis.
- Gastronomie: Geschlossen. Abholung und Lieferdienst möglich.
- Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte): Geöffnet. Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske. Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören: Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
- Übriger Einzelhandel: Geschlossen. Ausnahme: Abholung bestellter Ware.
- Sport: Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre.
- Leistungssport: Training für Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader erlaubt. Wettkämpfe erlaubt - ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.
- Homeoffice: Pflicht für Arbeitgeber, diese anzubieten. Pflicht für Beschäftigte, diese auszuüben.