Auch im Anregungs- und Beschwerde- Ausschuss wird von den Umwelt- und Naturschützern des BUND ein Antrag gegen das bundesweit kritisierte Abkommen TTIP gestellt, der im Rat behandelt werden soll. Der Anregungs-Ausschuss tagt am Mittwoch, 29. Oktober, ab 16 Uhr im Rathaus, 1. Etage.
Der Rat soll am Donnerstag, 30. Oktober, (ab14 Uhr) den Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW des DGB Düsseldorf behandeln.
„Der Düsseldorfer DGB hält es für notwendig, dass sich auch die Stadt Düsseldorf klar positioniert, da das geplante Abkommen erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung und vor allem die Angebote der Daseinsvorsorge haben wird. Die Düsseldorfer Gewerkschaften stellen aus diesem Grund diesen Bürgerantrag“, so Sigrid Wolf weiter.
Mit dem Bürgerantrag soll das Thema noch einmal einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Die EU habe mit ihrer Geheimdiplomatie nachhaltig das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse beschädigt. Die Regierungen und Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten seien nun gefordert, dieses Vertrauen durch mehr Transparenz und klare Entscheidungen zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger wieder herzustellen. Eine Zustimmung dürfe nur erfolgen, wenn klare, verbindliche und durchsetzbare Regelungen zum Schutz und Ausbau von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten sowie von Sozial- und Umweltstandards vereinbart und der Bereich der Daseinsvorsorge ausdrücklich ausgeklammert wird.
Der Antrag des DGB im Wortlaut:
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Düsseldorf lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA mit den bisher bekannten Inhalten ab. Es handelt sich bei diesen Abkommen um bi- und plurilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken könnten und in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen dienen. Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar.
Die Stadt Düsseldorf wird diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden dafür einsetzen, dass diese sich ebenfalls gegen den Abschluss bzw. die Ratifizierung der Handelsverträge positionieren. Sie wird darüber hinaus ihre Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA zu informieren.
Begründung:
Demokratie und Transparenz
Die Verhandlungen zu allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag, sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht den demokratischen Standards.
Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Gestaltungsfähigkeit gegeben ist.
Daher fordern wir die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente, sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen. Dies fordern wir für TTIP, CETA und TiSA.
Investitionsschutz für Konzerne
Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht als demokratisch gewählte Regierungen. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft sieht sich hierdurch benachteiligt und die Rechtsstaatlichkeit in Europa ausgehebelt und lehnt daher den geplanten Investitionsschutz strikt ab.
Auch Beschlüsse von Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich die politischen Gremien von Städten und Gemeinden bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage gegen den Staat auslösen könnten.
Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen
In den Abkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von den Städten und Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B. Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten. Zudem wird die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert bzw. verhindert, da ab einem bestimmten Schwellenwert Aufträge nicht nur EU-weit, sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen.
Hiermit wird die Handlungsautonomie der Kommunen drastisch eingeschränkt.
Standstill- und Ratchet-Klausel
Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill- (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden. Ein staatliches Unternehmen (wie etwa die Stadtwerke), das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden.
Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass – aus guten Gründen – zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand für immer unmöglich machen.
Unterzeichnet mit :
Sigrid Wolf , Vorsitzende des DGB Stadtverbandes Düsseldorf