Dies geschieht auf Basis einer gemeinsamen Digitalisierungsvereinbarung von Land und Hochschulen, die im November 2020 erstmals unterzeichnet wurde und jetzt im Einvernehmen mit der Digitalen Hochschule NRW (DH.NRW) bis 2025 verlängert wird. Mit der Aufstockung der Fördermittel um 24 Millionen Euro stehen insgesamt rund 94 Millionen Euro für große und hochschulübergreifende Digitalisierungsprojekte an den Hochschulen zur Verfügung. Die Projekte werden durch ein Konsortium mehrerer Hochschulen entwickelt und nach Abschluss zur Nutzung für alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bereitgestellt.
Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sagt: „Mit der Vereinbarung zur Digitalisierung arbeiten die Hochschulen bei größeren Digitalisierungsprojekten zusammen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Die Digitalisierung umfasst nicht nur das Streamen von Vorlesungen oder die Möglichkeit von Online-Prüfungen. Die hochschulübergreifenden Projekte setzen in ganz unterschiedlichen Bereichen an, in denen digitaler Fortschritt notwendig ist: Dabei geht es zum Beispiel um digitale Barrierefreiheit, digitale Informationsangebote der Hochschulbibliotheken für Forschende oder um die Schaffung eines künstlerisch-wissenschaftlichen digitalen Archivs. Die Synergien, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben, kommen allen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sowie den Studierenden und Lehrenden zugute. Das zeigt: Die Landesregierung treibt die Digitalisierung an den Hochschulen zielgerichtet und umfassend voran."
Folgende acht Projekte wurden auf Empfehlung der DH.NRW im Rahmen der Fortschreibung neu in die Vereinbarung zur Digitalisierung mit aufgenommen:
- Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit: Das Projekt soll einen systematischen und substantiellen Beitrag zur Erfassung und zum Abbau von digitalen Barrieren im Hochschulkontext leisten, indem beispielsweise übersichtliche Seitenstrukturen mit Überschriften, Absätzen und Listen geschaffen werden.
- openaccess.nrw: Durch die Landesinitiative sollen zentrale Infrastrukturdienstleistungen durch das Hochschulbibliothekszentrum hbz sowie Beratungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Forschende und Lehrende zur Verfügung gestellt werden.
- IDM.nrw: Im Rahmen dieses Projekts wird ein sogenanntes Föderiertes Identity Management in Nordrhein-Westfalen eingeführt, um den Zugang zu IT-Services wie Server unter den Hochschulen sicherzustellen. So muss zum Beispiel nicht mehr jede Hochschule einzeln Speicher für Forschungsdaten vorhalten.
- PlagStop.nrw: Hiermit soll die Detektion von Plagiaten verbessert und der Entstehung von Plagiaten durch Präventionsmaßnahmen vorgebeugt werden.
- Digi-Kunst.nrw: Das Projekt soll einer breiten Öffentlichkeit Zugang zu künstlerisch-wissenschaftlichen digitalen Archivalien schaffen.
- ZAW.nrw: Ziel ist die Einführung, Pflege und der Betrieb einer elektronischen Zollabwicklung von Waren, die die Hochschulverwaltung abwickelt.
- Digi-V.nrw: Durch das neue Fortbildungsprogramm sollen die digitalen Kompetenzen der Beschäftigten in Hochschulverwaltungen gestärkt werden.
- SAP.nrw: Erarbeitung einer SAP-Referenzvorlage NRW und ein zugehöriges Migrationskonzept auf Basis der aktuellen SAP-Technologie S/4HANA, das produktiv an neun Hochschulen implementiert werden soll.
Die Vereinbarung zur Digitalisierung gibt den Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen Planungssicherheit über zusätzlich zur Verfügung stehende Finanzmittel im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsoffensive. Diejenigen Hochschulen, die in den Projekten die Federführung haben, erhalten die jeweils beantragten Projektmittel.
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben sich mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft in der DH.NRW zusammengeschlossen, um gemeinsam die Digitalisierung in den Bereichen Studium und Lehre sowie Forschung und Administration zu gestalten. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt diesen Prozess seit 2019 mit einer landesweiten Digitalisierungsoffensive: Die Landesregierung hat den Hochschulen dafür im Zeitraum von 2019 bis 2021 jährlich 50 Millionen Euro und seit 2022 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.