Ein Teil dieser Menschen hat die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen, da sie in ihr Heimatland zurückgekehrt sind oder eine Wohnung gefunden haben, der größere Teil musste allerdings auch nach Abschluss des Asylverfahrens aufgrund einer zunächst erfolglosen Wohnungssuche weiter in den Gemeinschaftsunterkünften verbleiben. Dieser Personenkreis ist von 809 Menschen zu Beginn des Jahres auf 3.381 zum Jahresende 2016 gestiegen.
Arbeitsgruppe "Wohnen" gegründet
Das Thema Wohnen bleibt für das Jahr 2017 weiterhin ein Schwerpunktthema. Dazu wurde beispielsweise die AG "Wohnen für alle" unter Federführung der Flüchtlingsbeauftragten installiert. Die Arbeitsgruppe prüft beispielsweise, ob bestimmte Grundstücke innerhalb der Stadt Düsseldorf sich doch für Wohnbebauung eignen. Dadurch soll das Verfahren zur Wohnraumschaffung beschleunigt werden. Ein erstes Treffen fand Anfang Dezember 2016 statt. Zu den beteiligten Ämtern zählen unter anderem das Stadtplanungsamt, das Amt für Wohnungswesen, das Bauaufsichtsamt, das Amt für Gebäudemanagement und das Amt für soziale Sicherung und Integration.
Gleichzeitig hat die Stadt die Möglichkeit geschaffen, dass auch Flüchtlinge, welche sich noch im Asylverfahren befinden und deshalb Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, eine Wohnung anmieten können. Dabei ist die Angemessenheit im Hinblick auf Größe und Kosten im Sinne des Sozialgesetzbuches II zu beachten.
Der Welcome Point im Stadtbezirk 5 hat aufgrund der angespannten Wohnungssituation das Projekt "Wohnungspatenschaften" ins Leben gerufen. Dabei unterstützen ehrenamtliche Wohnungspaten Flüchtlinge beim Umzug aus einer Flüchtlingsunterkunft in eine angemietete Wohnung solange, bis diese sich selbstständig an das neue Wohnverhältnis gewöhnt haben. Sie helfen ihnen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zu verstehen und mit den deutschen Regelungen - von Mülltrennung bis Putzplan - zurechtzukommen.
Das städtische Wohnungsamt bietet zudem das Förderprogramm "Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen" an, um freifinanzierte Wohnungen aus dem Bestand für Vermietungen an einkommensschwache Haushalten, also auch für Flüchtlinge, zu akquirieren. Bei dem Programm werden beispielsweise besondere Verträge mit Eigentümern und der Stadt Düsseldorf geschlossen, um Belegungsbindungen, Mietpreisbindungen und Zuschüsse für die Eigentümer zu gewährleisten. Im Gegenzug kümmert sich das Amt für Wohnungswesen auch um die Mietpreisüberwachung von freifinanzierten Wohnungen, da Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt sind. Gerade Flüchtlinge, welche teilweise zum ersten Mal Wohnraum anmieten, müssen vor unerlaubten Mietsteigerungen geschützt werden. Vermieter, die Flüchtlingen eine Wohnung anbieten wollen, können sich beim Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Florian Tiegelkamp-Büngers, Telefon 89-92777, Fax 89- 32777, E-Mail: florian.tiegelkamp-buengers@duesseldorf.de, beraten lassen. Sprechzeiten sind montags und mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr, sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr, und nach Vereinbarung.
Projektgruppe "Welcome Center" eingerichtet
Das Büro der Flüchtlingsbeauftragten hat auf Beschluss des Integrationsrates die Projektgruppe "Welcome Center" eingerichtet und übernimmt auch die Steuerung. An der Projektgruppe sollen alle Ämter beziehungsweise Abteilungen, welche sich mit den Themen Migration, Integration und Flucht befassen, hinzugezogen werden. Ein solches "Welcome Center" hat zum Beispiel die Stadt Wuppertal bereits eingerichtet, an dessen Modell wird sich auch die Stadt Düsseldorf orientieren.
Unterbringung von Flüchtlingen
Im Jahr 2016 wurden 13 Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung neu eröffnet und für das Jahr 2017 sind weitere Unterkünfte mit rund 2.500 Plätzen geplant. Im Januar wurde bereits eine Unterkunft in einem ehemaligen Bürogebäude am Höherweg eröffnet. Ende März beziehungsweise Ende April sollen die Wohnmodulanlagen in Holzbauweise an der Oberlöricker Straße und an der Straße Auf'm Tetelberg fertiggestellt werden. Außerdem stehen weitere Unterkünfte an der Lützenkircher Straße und am Lichtenbroicher Weg kurz vor Baubeginn. An der Ickerswarder Straße/Münchener Straße soll bis Mitte des Jahres ebenfalls eine neue Flüchtlingsunterkunft errichtet werden. Auch an der Kappeler Straße (IDR) wird bis Ende des Jahres eine Flüchtlingsunterkunft mit 200 Plätzen in Modulbauweise entstehen.
Die Unterkünfte Posener Straße mit 120 Plätzen, Burgunder Straße mit 60 Plätzen und die Unterkunft am Straußenkreuz mit 48 Plätzen werden im Laufe des Jahres als Asylunterkünfte aufgegeben und zukünftig für die Obdachlosenunterbringung genutzt. Die Flüchtlingsunterkunft an der Berger Allee (620 Plätze), welche die Stadt Düsseldorf vom Land NRW übernommen hatte, wird zum 31. Januar aufgegeben. Damit wird eine weitere Unterkunft aufgegeben, die keine Selbstversorgung der Flüchtlinge ermöglicht. Die Einrichtungen an der Roßstraße und der Borbecker Straße werden im Laufe des Jahres so umgebaut, dass die Flüchtlinge sich dort ebenfalls selbst versorgen können, sodass es anschließend keine Unterkünfte ohne Selbstversorgung mehr geben wird.
Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und gesamtstädtisches Integrationskonzept
Der Rat der Stadt hat die Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) beauftragt, die Fortschreibung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes zu koordinieren. Das gesamtstädtische Integrationskonzept (GIK) bildet einen Orientierungsrahmen für die kommunale Integrationsarbeit und schafft ein gemeinsames Verständnis von Leitzielen. Das GIK zielt darauf, Integration als kommunale Querschnittsaufgabe zu verankern und die interkulturelle Öffnung der Landeshauptstadt Düsseldorf weiterzuführen. Um in den Genuss der Förderung als kommunales Integrationszentrum seitens des Landes NRW zu kommen, muss ein gesamtstädtisches Integrationskonzept vorliegen. Die Verwaltungskonferenz hat das GIK am 22. November 2016 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Beratung im Integrationsrat und den Fachausschüssen des Rates vor Beschlussfassung im Rat empfohlen.
Der Rat hat die Verwaltung ebenfalls beauftragt, das "Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen der Landeshauptstadt Düsseldorf" zu Asyl- und Flüchtlingsfragen in Abstimmung mit dem Runden Tisch unter Einbeziehung der zuständigen Fachausschüsse des Rates weiterzuentwickeln und den Rat zu gegebener Zeit über das Ergebnis zu informieren. Das "Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen der Landeshauptstadt Düsseldorf" durchläuft zurzeit gemeinsam mit dem GIK die Beratungsfolge der Ausschüsse.
Neue Anlaufstellen für Flüchtlinge auch in den Stadtbezirken 1, 9 und 10 in Betrieb
Der Welcome Point des Stadtbezirks 1 auf der Ratinger Straße 25 (Träger: Diakonie) ist auf der Suche nach weiteren Räumlichkeiten fündig geworden und wird im März auf der Münsterstraße 6 weitere Räume insbesondere für die Beratung anerkannter Flüchtlinge zur Verfügungen haben. Im Januar hat die Arbeiterwohlfahrt im Bürgerhaus an der Telleringstraße in Benrath mit einem Welcome Point für die Stadtbezirke 9 und 10 die Arbeit aufgenommen. Beide Welcome Points werden über das Sonderprogramm "Hilfe im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" gefördert.