Ums liebe Geld, also den Haushalt 2016 mit sehr engen finanziellen Grenzen, geht es erst im Dezember weiter. Dann kommt auch das leidige, eigentlich marginale Thema Gaslaternen auf die Tagesordnung, bei dem es eigentlich nur darum geht, wie bei einem schönen und durchaus historischen Aussehen die Straßenlaternen weniger Energie verbrauchen und weniger Geld kosten – was mit Gas wohl einfach nicht zu schaffen ist.
Wichtiger ist da schon, wie Flüchtlinge betreut werden, wie viel Personal dafür vorhanden ist nach den Zeiten des Stillstands in den vergangenen Jahren, und wie die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge besser durch das Land, aber vor allem vom Bund finanziell unterstützt wird, denn der Bund schickt ja die Menschen in die Länder und Kommunen. Nun macht mal schön reicht da wirklich nicht.
Außerdem will die Ampel erreichen, dass weniger Abgase mit Stickstoffverbindungen in die Stadtluft geblasen werden. Was ja bekanntermaßen auch durch die vielen SUV , die gerade in Düsseldorf durch die Stadtstraßen brummeln, verursacht wird. Bei der Schadstoff-Reduzierung hilft dann auch eine Verbesserung des ÖPNV, Zitat Antrag; „Die Förderung des ÖPNV • Die weitere Umrüstung der Fahrzeugflotte der Rheinbahn auf schadstoffarme und schadstofffreie Antriebstechnologien • Der Ausbau des Radwegenetzes • Die Förderung von Elektromobilität bei der Fahrzeugflotte der Stadt und des weiteren Ausbaus der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet • Die Entwicklung von Modellen für verkehrslenkende Maßnahmen wie Verkehrsflussmanagement und LKW-Routen zur Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen in besonders belasteten Straßen....“
Bleiberecht statt Duldung
Wichtig auch der Antrag der Ampel-Kooperation, dass bisher nur geduldete Flüchtlinge ein Bleiberecht erhalten sollen: Zitat des Antrags: „ Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die neue Bleiberechts-regelung proaktiv zu nutzen, um mehr geduldete Flüchtlinge in einen sicheren Aufenthalt zu bringen.“
Ein Teil der Begründung des Antrags im Wortlaut:
„Am 01.08.2015 ist das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in Kraft getreten. Somit können langzeitgeduldete Personen unter bestimmten Voraussetzungen künftig früher eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Für geduldete Familien mit minderjährigen Kindern und für geduldete Jugendliche gelten dabei verkürzte Fristen. Schätzungsweise können mehrere zehntausend der bundesweit etwa 120.000 geduldeten Flüchtlinge so in einen sicheren Aufenthaltsstatus kommen.
Für die zu zahlenden Leistungen an Geduldete erhalten die Kommunen zudem bisher keine finanziellen Mittel von Bund oder Land, so dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels mit den verbundenen Verbesserungen in Bezug auf die Leistungsberechtigung sowohl den Betroffenen wie den Kommunen hilft....“
(Text Jo Achim Geschke NDOZ.de)
Weitere Themen sind der Tagesordnung zu entnehmen, die ebenso wie die Unterlagen der Ratssitzung im Internet abrufbar sind unter