Die Flüchtlinge werden auf unterschiedliche Unterkünfte verteilt, wo sie sich auf jeden Fall selbst versorgen können und mehr Privatsphäre vorfinden. Für den städtischen Haushalt bedeutet die Beendigung des Mietverhältnisses ebenfalls eine Erleichterung. Rund 1250 Euro pro Monat kostet ein Platz in der Traglufthalle, womit diese Unterbringungsform mit Abstand die teuerste darstellt.
Demgegenüber stehen die Wohnmodulanlagen, die nach dem Düsseldorfer Modell aufgeteilt sind und sowohl Familien als auch Einzelreisende beherbergen. Dank Zwischentüren in den einzelnen Wohnabschnitten können Räume je nach Bedarf zusammengelegt werden - ideal auch für größere Familien. Jeder Familienbereich für vier, sechs oder mehr Personen verfügt über eine eigene Kochgelegenheit und eine eigene Sanitärzelle. Für Alleinstehende stehen einzelne Räume mit jeweils einem Doppelstockbett zur Verfügung. Jeweils zehn Einzelpersonen teilen sich eine Gemeinschaftsküche und einen Sanitärbereich. Dort belaufen sich die monatlichen Kosten auf 627 Euro pro Platz.
Sechs weitere solcher Wohnmodulanlagen sollen entstehen, drei davon sind bereits im Bau: In der Nießdonk, 370 Plätze, Oberlöricker Straße, 400 Plätze, und Auf'm Tetelberg, 320 Plätze. Außerdem sind zwei weitere Leichtbauhallen - unter anderem auf dem Gelände der Bergischen Kaserne - derzeit in Planung.
Weitere angemietete Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen an der Graf-Adolf-Straße (175 Plätze), am Höher Weg (250 Plätze), an der Markenstraße (125 Plätze), an der Monschauer Straße (100 Plätze), am Nördlichen Zubringer (420 Plätze) und an der Straße Zum Märchenland (130 Plätze) werden derzeit umgebaut. Sie sollen nach und nach bis Ende des Jahres fertiggestellt werden.
Kommunalstelle Integration und Bildung KIB berät bei Schulwechsel
Durch die Verlegungen in andere Unterkünfte ist es häufig sinnvoll, dass die Kinder die Grundschule wechseln. Grundsätzlich ist es so, dass die abgebende und die aufnehmende Schule gemeinsam die Verantwortung für einen möglichst schnellen Schulwechsel tragen. Hier stehen die Schulaufsicht oder die Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) jederzeit beratend und unterstützend zur Verfügung. Auch Informations- und/oder Beratungsbedarfe der Unterkünfte oder der abgebenden Schule werden gerne von der KIB und der Schulaufsicht bedient.
Wohnsitzauflage
Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 gilt auch die Wohnsitzzuweisung für anerkannte Schutzberechtigte auf der Grundlage von § 12a des Aufenthaltsgesetzes. Für diesen Personenkreis besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Bundesland der Erstzuweisung im Asylverfahren. Die Länder regeln durch Verordnung die Umsetzung selbst. In Nordrhein-Westfalen ist eine entsprechende Regelung in Vorbereitung. Vorgesehen ist dabei eine eindeutige Zuweisung zu einer bestimmten Kommune. Ziel der Wohnsitzauflage ist es, Flüchtlingen und Asylsuchenden so früh wie möglich die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Deshalb muss Düsseldorf selbst Unterbringungsmöglichkeiten für die zugewiesenen Flüchtlinge schaffen und kann nicht mehr auf leerstehende Einrichtungen in anderen Kommunen zurückgreifen. Dies war als Überbrückungsmöglichkeit in der Vergangenheit in Erwägung gezogen worden, aber letztlich als nicht wirtschaftlich verworfen worden.