Brief an Polizeipräsidenten und OB Geisel

Geschäftsleute an der Graf-Adolf-Straße gegen Nazi-Parolen

Von Jo Achim Geschke |

Rechte Gruppe nachts auf der Graf-Adolf-Straße /Foto NDOZ Jo Geschke

Die rechte Gruppe um Melanie Dittmer will jetzt Montags sogar bis zum Graf-Adolf-Platz ziehen – und das jeden Montag. Die bekannte Rechtsanwältin Gülşen Çelebi hat einen offenen Brief an den Polizeipräsidenten, an OB Thomas Geisel sowie die Bürgermeister geschrieben. Im Auftrag der Gewerbetreibenden an der Graf-Adolf-Straße, Karlstrasse und Bismarckstraße schreibt die Rechtsanwältin, dass „DÜGIDA-Anhänger auf unserer Straße Ausländer raus schreien und Gewerbetreibende beleidigen und bedrohen“, das müssten und wollten die Geschäftsleute nicht hinnehmen. An einer Straße, „die hauptsächlich von Geschäften geschmückt ist, die von Düsseldorfern mit Migrationsgeschichte geführt werden“, wurden rassistische Parolen gerufen, das sei eine Straftat. Daher hoffe man, „dass Sie eine Route finden, wo die Grundrechte anderer Mitbürger mit Migrationsgeschichte nicht in diesem Ausmaß tangiert werden.“

Die Rechtsanwältin schreibt: „So mussten zum Beispiel alle Gewerbe ab 16.00 Uhr ihre Geschäftsräume für Besucher schließen, da die Straße für Außenstehende abgesperrt war. Zudem gab es bereits ab 14.00 Uhr kein ungehindertes Hineinkommen in die Graf-Adolf-Straße, Karlstrasse und Bismarckstraße.


Wir wissen, dass die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht ist, aber auch diese hat Grenzen, wenn Grundrechte von anderen Unbeteiligten tangiert werden. Wir müssen nicht erdulden, dass DÜGIDA-Anhänger auf unserer Straße Ausländer raus schreien und Gewerbetreibende beleidigen und bedrohen.
Vor allem marschieren sie mit Naziparolen auf der Graf-Adolf-Straße und werden nicht gehindert rassistische Äußerungen abzugeben. Ich möchte daran erinnern, das sind Straftaten. Es ist unverantwortlich von der Stadt Düsseldorf diese gewaltgeneigten Demonstranten auf einer Straße laufen zu lassen, die hauptsächlich von Geschäften geschmückt ist, die von Düsseldorfern mit Migrationsgeschichte geführt werden. Wir wollen keine zweite Keupstrasse werden, denn die Demonstranten schreien laut, „wir kennen Euch und werden Euch kriegen.“
Wir nehmen diese Aussagen ernst. Ich hoffe, Sie auch!“


Und weiter : „Die Orte, wie die Graf-Adolf-Straße, Bismarkstraße und Worringerplatz sind Orte, die man für solch eine Demonstration nicht zur Verfügung stellen sollte.“ Sie schlägt im Namen der Geschäftsleute vor, die Demonstranten auf der Oberbilker Seite des Bahnhofs marschieren zu lassen. „Wir hoffen, dass Sie eine Route finden, wo die Grundrechte anderer Mitbürger mit Migrationsgeschichte nicht in diesem Ausmaß tangiert werden. Köln hat es vorgemacht. Kein einziges Geschäft mit Migrationsgeschichte ist betroffen.“

Wir sind der Meinung, dass das Grundrecht der friedlichen menschlichen Gemeinschaft (Art. 2 II GG) der Versammlungsfreiheit vorgeht. Vor allem dann, wenn von dieser Versammlung Straftaten ausgehen. Wie bereits erwähnt, Bedrohung steht unter Strafe.
Man wird keinen 100 % Schutz gewährleisten können, deswegen ist es nicht akzeptabel, das Rechtradikale durch Straßen laufen, die offensichtlich bunt sind, und nicht braun!“ schreibt die Rechtsanwältin.

Und deutet an, dass die Geschäftsleute eventuell auf einer Entschädigung bestehen könnten.
"Ferner bitten wir mitzuteilen, wer den Geschäftsausfall der Gewerbetreibenden ersetzt."

 Das Polizeipräsidium hat den Eingang des Schreibens bestätigt.