Die zeitgleich mit dem Eilantrag eingereichte Klage (29 K 78/22) ist noch anhängig.
Die mündliche Verhandlung wird am 3. Februar 2022 um 10.00 Uhr im Sitzungssaal II (Raum 243) stattfinden.
Vom Gericht ist zu klären, ob die Klage nach Durchführung der Versammlung zulässig ist und – bejahendenfalls – die Verfügung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Düsseldorf rechtmäßig war. Während die Kammer in dem besonders eilbedürftigen Verfahren am Vortag der Demonstration lediglich eine summarische Prüfung vornehmen konnte und eine vorläufige Entscheidung getroffen hat, wird im Klageverfahren durch Urteil abschließend über die Sach- und Rechtslage entschieden.
Aus infektionsschutzrechtlichen Gründen steht im Sitzungssaal nur eine sehr begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Für interessierte Bürger, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach dem Prioritätsprinzip vergeben.
Zuschauer und Medienvertreter erhalten Zugang zum Gerichtsgebäude nur mit einem sog. 3G-Nachweis. Darüber hinaus hat die Kammer angeordnet, dass auch die Prozessbeteiligten einschließlich ihrer Prozessbevollmächtigten vor Beginn der mündlichen Verhandlung einen 3G-Nachweis vorlegen müssen. Im Sitzungssaal hat die Kammer eine FFP2-Maskenpflicht angeordnet.