Zu der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts vom Freitagabend fallen einem aufgeklärten Menschen sofort Texte von Kurt Tucholsky ein, Texte aus der Zeit, als in Weimar noch der Geist der Kaiserzeit herrschte und Tucholsky sich vehement gegen das verbreitete Obrigkeitsdenken wandte.
Liest man die Begründung des Gerichts durch, bleibt der Schluss: Der oberste Vertreter der Bürger der Stadt darf nicht in seinem Amt für ein deutliches Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit und rechte Umtriebe sorgen. Er darf das auch nicht in der Online-Veröffentlichung der Stadt tun. Er darf allerdings die Amtskette abnehmen und dann als Politiker sagen: Ich fände es gut, wenn das Licht ausgeht am Montag. Muss er dazu vielleicht das Rathaus verlassen, liebe Juristen, oder darf er das in Kameras und Mikrofone auch im Rathaus sagen – als Politiker ?
OB Geisel hat als oberster Repräsentant der Bürger der Stadt das Recht in Anspruch genommen, einer für die Zukunft der Landeshauptstadt hinderliche und schlechte Entwicklung entgegen zu treten, nämlich die laute Äußerung von fremdenfeindlichen, ausländerfeindlichen Parolen und dem Versuch, ganze Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren. Einer Entwicklung, die das friedliche Zusammenleben bedroht und unter anderem – wie es so schön heißt - dem „Standort Düsseldorf“ wirtschaftlich schaden kann.
In Dresden haben Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Oberbürgermeisterin Helma Orosz (beide CDU) zu einer Kundgebung gegen Pegida in Dresden aufgerufen. Ganz selbstverständlich. In Düsseldorf ist eine bekannte Rechtsextreme, die sich bei Pro NRW engagiert, vor Gericht gezogen. Die Verwaltungsrichter haben in Düsseldorf am Freitag entschieden, dass ein Oberbürgermeister keine Stellungnahme im Amt abgeben darf, wenn es sich um „einem die originären Aufgaben der Stadt Düsseldorf nicht spezifisch berührenden Diskurs“ handelt, so die Pressemeldung des Verwaltungsgerichts. Und weiter: Bei „das ganze Land betreffenden Fragen dürfe er nicht unter Einsatz seiner ihm aus seinem Amt zukommenden Möglichkeiten und unter Inanspruchnahme städtischer Ressourcen in der politischen Diskussion gezielt Stellung beziehen“, heißt es weiter.
Ja liebe Juristen, wie geht das jetzt? OB Thomas Geisel darf jetzt nichts mehr sagen zu: Dem Regionalverkehr (betrifft das Land, zumindest einen Teil davon) – zum VRR ebensowenig (ist ja nicht originär Düsseldorf) – zur Landespolitik muss er schweigen – er darf nichts sagen zu den Geldern vom Bund für Flüchtlinge, die eventuell nicht ausreichen ? Weil das ja „das ganze Land“ betrifft?
OB Geisel wird am Montag juristisch gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgehen.
Und „Düsseldorf bleibt dunkel“, dabei bleibt’s am heutigen Montag.
Die Kundgebung des Düsseldorfer Appells und der ihm angeschlossenen Institutionen und Vereine für Toleranz, Vielfalt und Humanitätbeginnt am Montag, 12. Januar, um 17.30 Uhr an der Friedrich Ebert-Straße 34 – 38, vor dem DGB-Haus. Redner sind unter anderem Landtagspräsidentin Carina Gödicke , Nihat Ötztürk (IG Metall), und der Vorsitzende des "Kreis der Düsseldorfer Muslime", Dr. Dalınç Dereköy.
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Licht aus gegen Fremdenfeindlchkeit
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Unter anderem schreibt auch Berliner „Tagespiegel“ über die Haltung des Düsseldorfer OB und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: