Die Landeshauptstadt hatte noch am Montag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) vom 9. Januar 2015 eingereicht, mit dem Oberbürgermeister Thomas Geisel der Aufruf zur Demonstration und zur Aktion "Licht aus!" untersagt wurde.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am späten Nachmittag das Urteil kassiert. Geisel hatte die Nachricht aus Münster erhalten. Mit der DGB-Vorsitzenden Sigrid Wolf (siehe Foto) freute sich OB Geisel und informierte dann auch die mehr als 5500 Menschen, die sich vor dem DGB-Haus an der Friedrich-Ebert-Straße versammelt hatten, um gegen den Aufmarsch der rechtsextremen Dügida (einem Ableger der Pegida) vor dem Hauptbahnhof mit Schildern wie „Je suis Charlie“ im Beisein von vielen Landespolitikern und Ratsleuten sowie Kulturschaffenden zu demonstrieren.
Ein detaillierter Bericht folgt in Kürze.
Die offizielle Mitteilung der Stadt vor dem OVG-Beschluss:
„Die Stadt legt in ihrer Begründung dar, dass der Oberbürgermeister seine Neutralitätspflicht nicht verletzt habe. Er habe die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer dazu aufgerufen, für ein weltoffenes Düsseldorf, für Toleranz und eine pluralistische Stadtgesellschaft zu demonstrieren und hierzu auch ein weithin sichtbares optisches Zeichen zu setzen. Anders als vom VG Düsseldorf angenommen greift er damit weder in den politischen Meinungskampf ein noch nutzt er städtische Ressourcen zugunsten einer bestimmten Partei oder Gruppierung. Er ruft damit vielmehr dazu auf, Grundwerte zu verteidigen, auf denen unsere Verfassung beruht und die auch für das friedliche Zusammenleben in der Düsseldorfer Stadtgesellschaft unverzichtbar sind. Der breite gesellschaftliche Konsens hinter dem Demonstrationsaufruf mache das auch deutlich. Auch auf Seiten der Stadtspitzen stößt dies auf Unterstützung, wie die Erklärung der Bürgermeisterin und der Bürgermeister zeige.
Auch die letzte Woche angekündigte Abschaltung der nicht sicherheitsrelevanten Beleuchtung öffentlicher Gebäude sei eine von der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung getragene Meinungskundgebung für diese Werte.