Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit tiefer Betroffenheit blicke ich auf den Krieg in der Ukraine, der schon unzählige Leben gekostet hat und etliche Menschen zur Flucht zwingt. Wer bei uns Schutz sucht, den heißen wir in Nordrhein-Westfalen willkommen. Den zu uns flüchtenden Kindern und Jugendlichen wollen wir möglichst viel Normalität und dann auch einen Schulbesuch ermöglichen, der ihnen ein Gefühl der Sicherheit zurückgibt und das Ankommen erleichtert. Dazu kümmern wir uns im Zusammenwirken zwischen Schulen und Schulpsychologie um ihr psychisches Wohlergehen. Zudem werden wir gezielt das Erlernen der deutschen Sprache unserer neuen Schülerinnen und Schüler fördern.“
Nach den am Donnerstag gefassten EU-Ratsbeschlüssen erhalten die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in allen EU-Mitgliedsstaaten ab dem 3. März 2022 einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Die Geflüchteten, die in Deutschland aufgenommen werden, können danach eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bekommen und müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Sie werden mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer Kommune zugewiesen und müssen dort ihren Wohnsitz nehmen. Sobald dies erfolgt ist, besteht für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nach § 34 Absatz 1 Schulgesetz die Schulpflicht.
Nach der Zuweisung zu einer Kommune wird den schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen durch die jeweiligen Schulämter vor Ort ein Schulplatz zugewiesen. Im Rahmen der Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der ankommenden Familien aus der Ukraine zur angemessenen Beschulung ihrer Kinder. Diese Beratungsleistung erfolgt in der Regel durch die an die Kommunalen Integrationszentren abgeordneten Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierzu liegen gute Erfahrungen und erprobte Konzepte aus den vergangenen Jahren vor.
Gleichwohl ist denkbar, dass in den nächsten Tagen auch Kinder und Jugendliche bei noch ungeklärtem Aufenthaltsstatus und ohne vorherige Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörden direkt bei Schulen vorstellig werden. Der Schulbesuch soll in diesen Fällen in Abstimmung zwischen dem für die Zuweisung zuständigen Schulamt, dem Schulträger und der jeweiligen Schule ab sofort – und auch im Vorgriff auf die erwartete Rechtslage – grundsätzlich ermöglicht werden.
Grundlage für das Unterrichten neuankommender Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine ist der Erlass „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“, der das Erlernen der deutschen Sprache als grundlegende Voraussetzung benennt, damit die Kinder und Jugendlichen sich möglichst bald und möglichst umfassend am Unterricht beteiligen können. Die Beschulung der neu ankommenden Schülerinnen und Schüler erfolgt entweder innerhalb schon bestehender Klassen oder in eigens hierfür eingerichteten Lerngruppen, den sogenannten Vorbereitungs- oder Willkommensklassen. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einem Bildungsgang erfolgt mit Blick auf ihre jeweilige schulische Entwicklung zu einem späteren Zeitpunkt.
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine bundesweit einzigartige Vielfalt von bereits bestehenden Unterstützungsangeboten:
- ein flächendeckendes System von Kommunalen Integrationszentren mit qualifizierten Lehrkräften für die Beratung der zugewanderten Schülerinnen und Schüler,
- über 5.000 Integrationsstellen mit Lehrkräften vor allem für die Deutschförderung (Deutsch als Zweitsprache beziehungsweise Deutsch als Fremdsprache),
- Schulpsychologische Beratungsstellen in allen Kreisen und kreisfreien Städten.
Die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) steht in engem Austausch mit den Lehrkräften in den Kommunalen Integrationszentren. Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen begleitet die LaSI die Aufnahme der aus der Ukraine flüchtenden Kinder und Jugendlichen in den nordrhein-westfälischen Schulen in Form von Vernetzung, Qualifizierung und Beratung aller Beteiligten. Aktuell werden im Internetauftritt der LaSI Informationen über das Schulsystem in der Ukraine zur Verfügung gestellt, die Orientierung für die Beratung und schulische Integration der ankommenden Familien bieten.
Für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Krieg in der Ukraine innerhalb des Kollegiums oder zur Unterstützung der Schulen in Form einer systemischen Beratung zu Gewaltprävention und Krisenintervention können bei Bedarf die in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt als gemeinsame Kooperation von Land und Kommunen vorhandenen schulpsychologischen Beratungseinrichtungen angefragt werden. Darüber hinaus hat die Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP NRW) in Kooperation mit den schulpsychologischen Beratungsstellen der Kreise und kreisfreien Städte umfassende Informationen zur Unterstützung der Schulen bereitgestellt, die fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden.
Die SchulMail vom 8. März 2022 finden Sie hier. Erste Informationen zum Umgang mit dem Krieg in der Ukraine hatte das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen bereits mit der SchulMail vom 1. März 2022 zukommen lassen. Außerdem stellt das Schulministerium im Bildungsportal ein breites Spektrum an Unterrichts- und Unterstützungsmaterial für die Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.