Nach der Entscheidung des Finanzministeriums als Finanzaufsicht im Düsseldorfer Sparkassen-Streit müsste bis kommende Woche ein Kompromiss zwischen OB Geisel und Sparkassenvorstand gefunden werden. Gibt es keine Einigung, werde der Bescheid der Finanzaufsicht zugestellt.
Nach Informationen von NDOZ.de ist der Vorstand gespalten: Während Vorstandschef Hallmann für ein juristisches Vorgehen plädiert, ist Vorstandsmitglied Karin-Brigitte Göbel nicht auf seiner Linie. Heißt: Der Vorstand wird bisher nicht insgesamt gegen die Entscheidung vorgehen.
OB Thomas Geisel hatte wie mehrfach berichtet den Jahresbericht der Stadtsparkasse moniert. Bei einem Gewinn von 135 Millionen Euro müsse die Stadtsparkasse mehr an die Stadt abgeben als Vorstand Arndt Hallmann herausgeben wollte. Zuletzt war von 22 Millionen Euro die Rede, die OB Geisel als Verwaltungsrats-Vorsitzender als Ausschüttung für angemessen angesehen hatte. Das wären 19 % des Gewinns vor Steuern gewesen. Hallmann und der Finanzvorstand van Gemmeren hatten zwar ihre Boni erhöht, wollten aber eine Ausschüttung auf Null reduzieren und die Rücklagen erhöhen.
OB Geisel hatte bereits seine ursprünglichen Forderungen von 26 Millionen € Ausschüttung auf 22 Millionen € heruntergesetzt.
OB Geisel sagte dazu, es sei immer seine Strategie gewesen, „die Hand auszustrecken“. Er habe aber seit einem Jahr erlebt, dass seine Vorschläge nicht aufgegriffen wurden. Die Entscheidung der Finanzaufsicht verfolge die Linie, dass es eine Balance zwischen den Gremien (Verwaltungsrat und Vorstand) und ihrer Verantwortung geben müsse.
Wem gehört die Bank?
Knackpunkt bei der Auseinandersetzung ist die Frage, ob die Stadt und damit der Oberbürgermeister als Verwaltungsrats-Vorsitzender bei der Festlegung der Ausschüttung mit bestimmen kann. Im Klartext: Gehört das Geldinstitut der Sparkasse allein oder auch der Stadt, wie der Name ja schon andeutet?
Vorstandsvorsitzender Hallmann hatte argumentiert, bei einem Gewinn von ca 140 Millionen müsse die Sparkasse mehr Rücklagen bilden und könne nicht ausschütten. In einer Novelle zum Sparkassengesetz NRW von 2008 wurde allerdings nach Meinung von Rechtsexperten festgelegt, dass die Stadtsparkasse nicht sich selbst gehört, sondern die Stadt eine Eigentümer ähnliche Rolle hat. Und damit mitbestimmen kann.
Im Verwaltungsrat allerdings hatte OB Geisel im vorigen Jahr keine Mehrheit gefunden. Verwunderlich ist das nicht: Gewinnt die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters und seinen – durchaus ausgefuchsten Beratern – durch, müssten die Stadtsparkassen auch in anderen Gemeinden ausschütten, bzw. mehr ausschütten. Was die klammen Kommunen freut, aber die Gehälter und Boni der Vorstandmitglieder schmälert.
Rund 2,6 Millionen Euro für die Kassenvorstände
In Düsseldorf erhalten die vier Vorstände plus stellvertretendes Vorstandsmitglied insgesamt rund 2,6 Millionen Euro – pro Jahr. Der Vorsitzende Arndt Hallmann erhält ein Gehalt von 600.000 Euro und die drei anderen Vorstände zwischen 429.000 und 400.000 Euro / pro Jahr.
Die Boni für drei Jahre (2013 bis 2015) , die 2016 ausgezahlt werden können, liegen bei 717.000 Euro für den Vorstand Hallmann und 1,87 Millionen für die vier anderen Vorstände. Macht insgesamt Boni von 2,589 Millionen Euro.
Die Festlegungen für die Boni der Sparkassenvorstände lassen den Normalbürger verwundern: Der Vorstand setzt die Gewinnerwartung des Geldinstituts fest. Wird diese übertroffen, werden die Boni höher. Heißt: Über die Höhe eigenen Boni entscheidet der Vorstand eigentlich selbst, wenn er zum Beispiel die Gewinnerwartung im Jahresverlauf herabsetzt und diese dann übertroffen wird.
Eine ARD-Sendung bei „Panorama“ am 26. Mai 2016 über Stadtsparkassen im norddeutschen Raum zeigte auf: Etliche Gemeinden könnten ihre klamme Finanzsituation wesentlich verbessern, wenn ihre Stadtsparkassen Geld ausschütten würden. Ein Großteil der Sparkassen schüttet aber nichts an die Kommunen aus. Sparkassenvorstände im ganzen Land hatten sich gegen Ausschüttungen gewehrt. Das wurde auch bei Sparkassentag in Düsseldorf deutlich.Link: daserste.ndr.de/panorama/
Allerdings: Die Novelle des Sparkassen-Gesetzes NRW von 2008 bestimmt in § 1 die Sparkassen als Wirtschaftsunternehmen der Gemeinden ... heißt: die Kommune / Stadt kann durchaus mehr mitreden, als es der Düsseldorfer Sparkassenvorstand möchte. Und damit können auch andere Kommunen von ihrer Sparkasse eine Ausschüttung fordern.
Zitat § 1 SpK G Absatz 1 : „(1) Gemeinden oder Gemeindeverbände können mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Sparkassen als ihre Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer landesrechtlichen Anstalt öffentlichen Rechts nach Maßgabe dieses Gesetzes errichten.“
Entscheidend ist dabei wohl die Formulierung: „als ihre Wrtschftsunternehmen“....
Und in § 2 heißt es : „Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag
(1) Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen.“
Mit „Träger“ ist in diesem Fall gemeint: Die Kommune.
(Autor Jo Achim Geschke)