Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen des Testregimes erforderlich sind. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
„Mit den verpflichtenden Tests für Geimpfte und Genesene sorgen wir an unseren Schulen nach den Weihnachtsferien für zusätzliche Sicherheit. Um den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht auch in diesem Jahr bestmöglich abzusichern, haben wir schon vor und in den Ferien die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Zum Schulstart verfügen alle Schulen über eine ausreichende Anzahl sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger Testmaterialien, um die erweiterte Testpflicht umzusetzen.“
Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen als auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests („Lolli-Tests“) an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe. Das schulische Personal erfüllt die erweiterte Testpflicht unabhängig von der jeweiligen Schulform entweder durch die Teilnahme an wöchentlich drei Testungen mit Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige Vorlegen eines negativen Bürgertests an den Test-Tagen. Beschäftigte, die keine Immunisierung nachweisen, müssen darüber hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des Testrhythmus in der Schule einen Antigen-Selbsttest vornehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen (bundeseinheitliche „3G-Regel am Arbeitsplatz“).
Um einen sicheren Schulstart zu ermöglichen, kommen am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Auch an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe werden am 10. Januar 2022 alle Schülerinnen und Schüler mit den „Lolli-Tests“ getestet. Dabei geben die Kinder erstmals auch eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit ab, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Neben den Schülerinnen und Schülern wird auch das gesamte Personal am ersten Schultag nach den Ferien vollständig getestet.
„Die engmaschigen Testungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Jugendlichen auch während der Pandemie ihr Recht auf Bildung in den Schulen wahrnehmen können. Indem darüber hinaus Infektionen landesweit erkannt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden, leisten die schulischen Testungen auch einen wichtigen Beitrag dazu, das Infektionsgeschehen in der Gesellschaft insgesamt wirksam zu kontrollieren.“, so Ministerin Gebauer abschließend.
Der Anteil der Omikron-Variante an Neuinfektionen beträgt in Düsseldorf fast 90 Prozent
Die Ansteckungsgefahr durch die Virusvariante Omikron (B.1.1.529) ist in der Landeshauptstadt Düsseldorf weiterhin hoch. Der aktuelle Anteil dieser Variante an typisierten Neuinfektionen der laufenden Kalenderwoche liegt in Düsseldorf bei 89 Prozent. Damit hat sich die Omikron-Variante nun gegenüber der bislang vorherrschenden Delta-Variante durchgesetzt.
In der Landeshauptstadt Düsseldorf gibt es mit Stand Freitag, 7. Januar, bislang 1.629 Fälle der Virusvariante Omikron (B.1.1.529); von diesen wurden 440 Fälle über eine Gesamtgenomsequenzierung jeweils im Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Heinrich-Heine-Universität und im Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf oder durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf bestätigt. Für die verbleibenden 1.189 Fälle liegt bislang eine positive Typisierungs-PCR vor, eine Sequenzierung wurde eingeleitet.