Rund 350 Appartements sollen in den zwei Türmen (60 Meter, 20 Stockwerke) realisiert werden. Im benachbarten Loftgebäude, das ebenfalls zum "Heimathafen" gehört, entstehen zudem 63 preisgedämpfte Wohneinheiten, die für 9,60 Euro pro Quadratmeter vermietet werden. Hintergrund: Sozialwohnungen in Hochhäusern sind generell nicht förderfähig. Man hat deswegen im Handlungskonzept Wohnen Ausnahmen definiert, die in dem flacheren Gebäude umgesetzt werden.
Frankonia-Vorstandschef Uwe Schmitz sieht als Hauptzielgruppe für die Heimathafen-Appartments, die bei maximal 1.000 Euro Kaltmiete liegen, arbeitende Singles, die sich das Angebot in dieser besonderen Lage leisten können und wollen. Uwe Schmitz: "Ich freue mich, dass insbesondere durch den persönlichen Einsatz von OB Geisel in diesem Jahr, endlich, möchte man sagen, die Hafenvereinbarung unterzeichnet wurde. Die Frankonia hat trotz der langen Zeit, die hier seit dem Kauf verstrichen ist, nie den Glauben an das Projekt verloren. Wir sind heute mehr denn je stolz, dass es die Frankonia sein wird, die das Wohnen auf die Speditionstraße bringt und dass wir mit der Stadt nun zu einer schnellen Einigung über das Projekt gelangt sind."
Oberbürgermeister Thomas Geisel traf sich gestern auf der Expo Real, Europas größter Immobilienmesse unter anderem mit Frankonia-Vorstandschef Uwe Schmitz. Thema: Das Projekt "Heimathafen", früher bekannt unter dem Namen "Königskinder". Denn mit der so genannten Hafenvereinbarung, die am 26. August unterzeichnet wurde, sei der Weg frei für das Wohnen an der Speditionstraße.
"Die Unterzeichnung der Hafenvereinbarung zwischen Stadt und Hafenbetrieben zeigt, wie gut ein kooperatives Miteinander funktionieren kann. Hierdurch wird für die im Düsseldorfer Haupthafen ansässigen Betriebe Investitionssicherheit geschaffen", erklärte OB Geisel. Er sei froh, dass damit nun die weitere Entwicklung des Hafengebietes ermöglicht wird.
Auch Planungsdezernentin Cornelia Zuschke ist hochzufrieden, "dass wir mit den beauftragten Architekten kister scheithauer gross architekten und stadtplaner (ksg) gemeinsam an einer guten Fassadenlösung gearbeitet haben, die das Thema Wohnen vertritt und gleichzeitig der Umgebung gerecht wird. Gemeinsam mit Professor Kister ist es gelungen, das Thema Wohnhochhaus mit den schwierigen Anforderungen aus der durch viele verschiedene Nutzung geprägten Umgebung zu einer qualitätsvollen Architektur zu entwickeln."
Die Hafenvereinbarung:
Vertragsbeteiligte sind neben der Landeshauptstadt Düsseldorf die immissionsschutzrechtlich relevanten Betriebe des Haupthafens (Deutsche Tiernahrung Cremer GmbH & Co. KG, Fortin Mühlenwerke GmbH & Co. KG, Horst Mosolf GmbH & Co. KG, Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG, Neska Schifffahrts- und Speditionskontor GmbH, DCH Düsseldorfer Container-Hafen GmbH, RheinCargo GmbH & Co. KG) und der Verein zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Düsseldorfer Hafens e.V. als Interessenvertretung der Hafenbetriebe.
Planungsziele der Bauleitplanung – Bebauungsplanverfahren
Die Planungsziele der Stadt für den Hafen wurden als Zwischenergebnis der Gespräche zwischen der Stadt und den Hafenbetrieben über eine Hafenvereinbarung bereits modifiziert.
Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2013 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 158. FNP-Änderung geändert, zusammen mit der Einstellung des bisherigen Bebauungsplanverfahrens zur Halbinsel Kesselstraße (mit Verzicht auf Mischgebiete) und Fassung eines neuen Aufstellungsbeschlusses (mit dem Planungsziel eingeschränkter Gewerbegebiete). Anfang 2015 wurde eine 3. öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Speditionstraße West durchgeführt, mit der Anregungen der Hafenbetriebe aufgenommen wurden.
Grundsätze zur Bewertung von Lärmimmissionen
Es werden Grundsätze zur Bewertung der von den Hafenbetrieben verursachten Lärmimmissionen im Plangebiet des Bebauungsplans Speditionstraße West und im Rahmen von Genehmigungsverfahren definiert. Dies gibt den Hafenbetrieben Planungssicherheit für die Planung und Genehmigung von Betriebserweiterungen und/oder betrieblichen Änderungen. Die Regelung ist somit auch ein Beitrag zur
Standortsicherung.
Mitwirkung an der Ermittlung der Emissions- und Immissionssituation im Hafen bzgl. Lärm und Geruch
Die Hafenbetriebe verpflichten sich, bei der Ermittlung der Emissions- und Immissionssituation im Rahmen der Bauleitplanung im Hafen mitzuarbeiten.
Einrichtung eines Gesprächskreises
Stadt und Hafenbetriebe richten einen gemeinsamen Gesprächskreis ein, in dem sie sich gegenseitig in regelmäßigen Abständen über Themen, die für die Entwicklung des Hafens und seine Nutzung relevant sind, austauschen.