Für die nächste Ratssitzung am Donnerstag, 10. Dezember, schlägt die Verwaltung eine Neuregelung der Stellplatz-Richtlinie vor und setzt so den Ratsbeschluss vom 28. Mai 2015 um. Danach soll die Anzahl der geforderten Stellplätze zukünftig von der Wohnungsgröße, der Nutzungsart (zum Beispiel Senioren- oder Studentenwohnung, geförderter Wohnraum) und der Qualität vorhandener ÖPNV-Erschließung des Wohnbaugrundstücks abhängen.
Dies war bislang nicht der Fall, da häufig auf die pauschalen Richtzahlen der Anlage zur Verwaltungsvorschrift des § 51 der Bauordnung des Landes NRW zurückgegriffen werden musste. Diese Regelung sah grundsätzlich für jede neue Wohneinheit einen Stellplatz vor.
Die neue Richtlinie sieht nun zum Beispiel für Wohnungen bis 40 Quadratmeter bei sehr gutem ÖPNV-Anschluss nur noch einen Stellplatz für drei Wohneinheiten vor . Die räumliche Abgrenzung der Stadtteile und Gebiete mit sehr guten und guten ÖPNV auf der Grundlage des Düsseldorfer Verkehrsmodells ist in Zusammenarbeit mit der Rheinbahn erfolgt und der Übersichtskarte zu entnehmen. Sollten Investoren dies wünschen, können sie natürlich, sofern dies städtebaulich und verkehrlich vertretbar ist, auch mehr als die geforderten Stellplätze bereitstellen.
Verwaltungschef OB Thomas Geisel: "Die bisherige Regelung hat für viele letztlich unnötige Tiefgaragenstellplätze, insbesondere in den Innenstadtlagen, gesorgt und dadurch den Wohnungsbau erheblich verteuert. Die Neuregelung trägt dem Trend Rechnung, dass immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner, gerade in verdichteten Innenstadtlagen, auf das eigene Fahrzeug verzichten. Die neue Richtlinie sorgt so für die Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren und bietet Anreize für weitere Investitionen in den dringend erforderlichen Wohnungsbau."
In Einzelfällen können im Rahmen städtebaulicher Verträge weitere Reduzierungen der Stellplätze (zum Beispiel über Mieter-Tickets für den ÖPNV, Car Sharing) vorgenommen werden.
Die neue Richtlinie steht im Einklang mit der Vorschrift der Landesbauordnung zur Stellplatzforderung. Diese besagt, dass grundsätzlich die Zahl der notwendigen Stellplätze im Einzelfall zu ermitteln ist, dabei sind die in der Gemeinde vorhandenen Erkenntnisse über die örtlichen Verkehrsverhältnisse und die Qualität der ÖPNV-Erschließung zugrunde zu legen. Sollte der Rat der Neuregelung der Stellplatzrichtlinie zustimmen, wird diese den Akteuren der Wohnungswirtschaft vorgestellt.