Für eine Integration der Flüchtlinge sind nicht nur Sprachkure wichtig. Wenn Geflohene ihren Aufenthaltsstatus bekommen haben, wenn sie eine Arbeit suchen, ist eine Wohnung dringend nötig. Und die Kinder der Familien brauchen Zimmer und Ruhe, um lernen zu können.
Frank Griese vom Büro der Flüchtlingsbeauftragten stellt klar, dass die 1227 Geflohenen, die bereits einen Aufenthaltsstatus haben, nur jene sind, „die jetzt dringend eine Wohnung suchen. Einige aus den Unterkünften haben über das Wohnungsamt bereits eine Wohnung gefunden“, so Griese. Er verweist auf die Internetseite der Flüchtlingsbeauftragten und die dortigen Infos (siehe unten).
Allerdings sind bei der Vermittlung von Wohnungen Mietgrenzen gesetzt. Auch wenn diese eventuell flexibel gehandhabt werden, bleiben die Grenzen doch um einiges unterhalb von teuren Angeboten etwa in Niederkassel oder anderen teuren Wohnvierteln. Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer berichten aber immer wieder, dass ihnen viel zu teure Wohnungen angeboten werden. Knackpunkt ist: Es gibt in Düsseldorf nur wenige Wohnungen, die billig sind. Zudem ist der Anteil der Sozialwohnungen in den vergangenen Jahren eklatant gesunken, neue entstehen kaum. Und große Wohnungen für Familien mit mehreren Kindern sind schon seit langem in Düsseldorf sehr schwer zu finden. Allerdings bemüht sich die Stadtverwaltung unter der neuen Führung und der Politik der Ampel-Parteien, dass jetzt möglichst schnell neue preisgünstige Wohnungen gebaut werden.
Ehrenamtliche beispielsweise von „Flüchtlinge Willkommen in Düsseldorf“ wollen nun auch versuchen, Wohnungen in benachbarten Städten zu akquirieren. In Duisburg etwa oder Wuppertal – Duisburg etwa ist per ÖPNV nur eine halbe Stunde von Düsseldorfs Innenstadt entfernt – gibt es einige leerstehende Wohnungen.
Aber die Mietobergrenzen liegen laut Website der Stadt (siehe Links weiter unten) bei 7,75 bis 9,45 Euro Netto-Kaltmiete inklusive Betriebskosten. Heizkosten werden gesondert abgerechnet.
Auf der Internetseite der städtischen Flüchtlingsbeauftragten gibt es zu Wohnungen folgende Info:
„Die überwiegende Anzahl der wohnungssuchenden Flüchtlinge ist momentan noch auf Leistungen der Sozialleistungsträger (Jobcenter, Grundsicherung) angewiesen. Dort werden anhand von Richtlinien die Höchstbeträge für die Anmietung von Wohnraum festgelegt.
Zurzeit beläuft sich die Mietobergrenze auf einen Betrag von 7,75 Euro bis 9,45 Euro Netto-Kaltmiete inklusive kalte Betriebskosten. Die Heizkosten werden gesondert berechnet. Einzelheiten zur Angemessenheit der Miethöhe können im individuellen Gespräch geklärt werden.
Darüber hinaus wird der individuelle Wohnraumbedarf je nach Größe des Haushaltes festgelegt. Für eine Person gilt eine Wohnungsgröße bis 50 Quadratmetern als angemessen; sie erhöht sich um jeweils 15 Quadratmeter bei jeder weiteren Person.
Neben den Mietkosten wird bei Vertragsabschluss eine Kautionsbürgschaft gewährt, die für den Zeitraum von 3 Jahren auf erste Anforderung im Anspruchsfall angefordert werden kann. Die Bürgschaft kann jeweils 6 Monate vor Ablauf bei andauerndem Leistungsbezug entsprechend verlängert werden.
Welcher Wohnraum wird gesucht?
Besonders dringend wird Wohnraum für Einzelpersonen und große Familien mit mehreren Kindern gesucht. Es ist jedoch jedes Wohnungsangebot willkommen!
Ob der angebotene Wohnraum für den jeweiligen Personenkreis geeignet ist, kann in einem Besichtigungstermin mit der zuständigen Sachbearbeitung des Wohnungsamtes geklärt werden.
Wer zahlt die Miete?
Flüchtlinge, die Leistungen des Jobcenters oder der Grundsicherung beziehen, erhalten im Rahmen ihres individuellen Anspruchs auch Leistungen für die Kosten ihrer Unterkunft bzw. ihres Wohnraums.
Sie (die Vermieter, Red.) erhalten Ihre Miete grundsätzlich durch Ihre Mieterin/Ihren Mieter. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sofern sich die Vertragsparteien einig sind, die Mietzahlung direkt vom Leistungsträger überweisen zu lassen.
Wer kümmert sich nach Mietvertragsabschluss um meine Mieter?
Im Rahmen der Vermittlung einer Wohnung werden die Flüchtlinge durch die Diakonie in Düsseldorf als auch durch die für die Akquise zuständigen Sachbearbeitung des Wohnungsamtes betreut. Mit Mietvertragsabschluss und Umzug sind sodann regelmäßig alle in diesem Zusammenhang offenen Fragen geklärt. Für die weitere Integration von Flüchtlingen in ihren Lebensbereich werden individuelle Angebote, beispielsweise durch Sozialverbände, Schulen, Nachbarschaftshilfen, ehrenamtliche Betreuung vorgehalten.
Bei auftretenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Mietzahlung können Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung des Wohnungsamtes wenden.“
Allgemeine Infos zur Unterbringung von Flüchtlingen auf der Website der Stadt unter
www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/faq/index.shtml#q01
Informationen erhalten interessierte Wohnungsanbieter auch bei den ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativen wie „Flüchtlinge willkommen in Düsseldorf“ ( fluechtlinge-willkommen-in-duesseldorf.de/ )
Oder Wohnungen für Flüchtlinge ( www.wohnungen-fuer-fluechtlinge-duesseldorf.de/infosammlung/ )
Ein direktes Angebot von Wohnungsvermietern (– im ungefähren Rahmen der erläuterten Mietgrenzen -) ist in einem Formular online möglich unter
www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/kontakt_wohnen/index.shtml
Artikel von NDOZ.de zur Wohnungssuche für Flüchtlinge unter
Flüchtlinge brauchen dringend Wohnungen
(Autor: Jo Achim Geschke)